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Repertorium für Kunstwissenschaft — 20.1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.68267#0501

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Litteraturbericht.

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alten Gau- und kirchlichen Eintheilung, der Gerichts- und Verwaltungs-
bezirke.
Der Kreis Helmstedt ist besonders reich an kirchlichen Bauwerken
namentlich des romanischen Stils. Hier sind vor Allem zu nennen die
Klosterkirche St. Ludgeri und das Kloster Marienberg in Helmstedt, das
Kloster Marienthal, die Stiftskirche in Königslutter, die Ordenskirche in
Süpplingenburg und die Klosterkirche in Schöningen. Von gothischen
kirchlichen Bauten erweckt eigentlich nur die Hallenkirche St. Stephani
in Helmstedt grösseres Interesse. Unter den Profanbauten nimmt die erste
Stelle das Juleum, die ehemalige Universität, in Helmstedt ein, ein Haupt-
werk der deutschen Renaissance. Auf die Beschreibung der zahlreichen
Holzhäuser namentlich in Helmstedt, Schöningen und Königslutter hat der
Bearbeiter, wie sich gebührt, besondere Sorgfalt verwandt. Er giebt eine
systematische Darstellung der interessanten Holzarchitektur dieser Gegend
und hat sich damit ein besonderes Verdienst erworben, das um so höher
anzuschlagen ist, als die wissenschaftliche Forschung dieses Gebiet der
Architektur leider noch immer zu sehr vernachlässigt. Dasselbe gilt von
den Bauernhäusern, derer sich der Bearbeiter mit ebensolcher Sorgfalt an-
genommen hat. Ueber das sächsische Einhaus findet man zunächst in
der Einleitung, dann bei Bergfeld (S. 161), Danndorf (S. 164), Wahrstedt
(S. 188) und Glentorf (S. 249) werthvolle Erörterungen. — Merkwürdig
gering ist die Zahl der erhaltenen Werke der mittelalterlichen Plastik und
Malerei. Besondere Beachtung verdient der Gipsfussboden in St. Ludgeri
mit den eingeritzten Darstellungen der sieben Weisen des Alterthums aus
der Zeit um 1150. Hervorragende Erzeugnisse der Stickereikunst besitzt
namentlich das Nonnenkloster Marienberg vor Helmstedt.
Was nuu den Werth der Bearbeitung anlangt, so kann das Werk
mit Fug und Recht in eine Reihe mit denjenigen Verzeichnissen der
deutschen Kunstdenkmäler gestellt werden, die wohl allseitig als die besten
anerkannt sind: die der Rheinprovinz und der Grossherzogthümer Baden
und Hessen. Der Bearbeiter, bisher nur als klassischer Archäologe und
als Münzforscher bekannt, hat sich mit dieser Arbeit auf ein Gebiet be-
geben, das ihm von Hause aus fremd war. Man merkt dies seinem Werke
in keiner Weise an. Angesichts der vortrefflichen Lösung der vorliegenden
Aufgabe kann man sogar sagen, dass wohl die Bearbeitung der braun-
schweigischen Kunstdenkmäler keinem Berufeneren anvertraut werden
konnte. Abgesehen von den Schwierigkeiten persönlicher Art lagen aber
für Meier noch ganz andere vor, mit denen die Bearbeiter der Kunst-
denkmäler anderer deutscher Staaten kaum in dem Masse zu kämpfen
haben, wie es hier der Fall war. Dies ist der Mangel an kunstgeschicht-
lichen und geschichtlichen Vorarbeiten. Es giebt keine historische Com-
mission, kein gedrucktes Urkundenbuch für das Herzogthum Braunschweig
(nur von den Urkunden der Stadt Braunschweig ist der 1. Band erschie-
nen). Was Meier für seine Zwecke vorfand, beschränkt sich im Wesent-
lichen auf die wertvollen handschriftlichen Regesten von H. Dürre im

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