B. BESTATTUNG: 5. SCHAWABTI
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Bemerkenswert ist der Unterschied in der Güte der verschiedenen Schawabti ein- und
desselben Grabes (z. B. Gräber S 91 Tat. 42,3—7; S 55 Tat. 43,2—4 u. a. m.). Ihn hat
Petrie (Sedment II 27) durch die Annahme zu erklären versucht, daß die einzelnen Mit-
glieder eines Haushaltes verpflichtet gewesen seien, dem aus ihrer Mitte Verstorbenen
Schawabti darzubringen, und daß demzufolge die Güte der einzelnen Stücke entsprechend
der Stellung des Gebers ausfielf1). — Nicht unerwähnt bleibe die S. 198 ausgesprochene
Vermutung, daß Schawabti einer bestimmten Person einer anderen für deren Grabaus-
rüstung gestiftet werden konnten. Das würde freilich zu der Annahme führen, daß diese
Zauberfiguren, die ursprünglich dazu bestimmt sind, die Arbeit im Jenseits für die Person,
deren Namen sie tragen, auszuführen, zu einer bestimmten Zeit (das Beispiel S. 198 ge-
hört in die 19.—20. Dyn.) ihre magische Bedeutung verloren und lediglich als Aus-
stattungstücke gegolten haben.
Wohl sämtliche in Aniba gefundenen Schawabti sind in Ägypten hergestellt und nach
Nubien geliefert worden; es gilt also für sie im allgemeinen dasselbe, was Reisner (Reisner
61) von den Funden in Schellal sagt: „The scarabs, amulets, ushebtis are all identical in
form, material and technique with similar objects found in Egypt in the New Empire“. —
Eine fabrikmäßige Herstellung vieler Schawabti ergibt sich aus der Tatsache, daß der Be-
sitzername oft unausgefüllt geblieben ist, vor allem innerhalb des Totenbuchtextes (z. B.
Gräber S 28. 59. 63, Taf. 42,9—11); jedenfalls sind diese nicht von vornherein für eine be-
stimmte Person gefertigt, sondern zum Verkauf nach Nubien geschickt worden.
Eine genaue Datierung, etwa nach den Regierungen von Königen, ist bei den meisten
Stücken unmöglich. Die in der folgenden Liste gegebenen zeitlichen Bestimmungen beruhen
teils auf den Datierungen von Parallelstücken aus anderen Grabungen, teils auf den sich
aus unseren Gräbern ergebenden Fundumständen (z. B. den mit den Schawabti gefundenen
sicher datierbaren Tongefäßen, Skarabäen usw.). In letzterem Falle ist hinter das Datum
ein f gesetzt.
Schawabti sind in folgenden Aniba-Gräbern gefunden worden.
S 1. 7. 8. 10. 12. 23. 27. 28. 32. 34. 45. 46. 49. 52. 55. 56. 57. 58. 59. 62. 63. 66.
68. 89. 90. 91. 92. 100. 101. 103. 109.
SA 7. 9. 11. 12. 14. 18. 27. 28. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37.
Bei den aus Fayence hergestellten Schawabti sind die Inschriften aufgeschrieben, bei
den steinernen eingeschnitten. Nur die Ausnahmen von dieser Regel sind in der nachstehen-
den Liste vermerkt.
ß) Vgl. Borchardt, ÄZ 32 (1894) mff., der ebenfalls zeigen will, daß die Schawabti von Verwandten ge-
spendet wurden. — Eine Bestätigung erfährt diese Annahme durch die Schawabti aus dem Tut-ench-Amun-Grab,
mit Widmungen von hohen Beamten und Freunden des Königs; Carter, Tut-ench-Amun III105L Gelegentlich
wurde dem Verstorbenen ein Totenfigürchen auch als Gnadengeschenk des Königs gegeben, wie z. B. dieAuf-
schrift auf dem Schawabti Cat. Gen. Bd. 86, Nr. 46530 zeigt: ° „Gegeben
durch die Gunst des Königs dem... “ (folgen Titel und Name des Beschenkten).
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Bemerkenswert ist der Unterschied in der Güte der verschiedenen Schawabti ein- und
desselben Grabes (z. B. Gräber S 91 Tat. 42,3—7; S 55 Tat. 43,2—4 u. a. m.). Ihn hat
Petrie (Sedment II 27) durch die Annahme zu erklären versucht, daß die einzelnen Mit-
glieder eines Haushaltes verpflichtet gewesen seien, dem aus ihrer Mitte Verstorbenen
Schawabti darzubringen, und daß demzufolge die Güte der einzelnen Stücke entsprechend
der Stellung des Gebers ausfielf1). — Nicht unerwähnt bleibe die S. 198 ausgesprochene
Vermutung, daß Schawabti einer bestimmten Person einer anderen für deren Grabaus-
rüstung gestiftet werden konnten. Das würde freilich zu der Annahme führen, daß diese
Zauberfiguren, die ursprünglich dazu bestimmt sind, die Arbeit im Jenseits für die Person,
deren Namen sie tragen, auszuführen, zu einer bestimmten Zeit (das Beispiel S. 198 ge-
hört in die 19.—20. Dyn.) ihre magische Bedeutung verloren und lediglich als Aus-
stattungstücke gegolten haben.
Wohl sämtliche in Aniba gefundenen Schawabti sind in Ägypten hergestellt und nach
Nubien geliefert worden; es gilt also für sie im allgemeinen dasselbe, was Reisner (Reisner
61) von den Funden in Schellal sagt: „The scarabs, amulets, ushebtis are all identical in
form, material and technique with similar objects found in Egypt in the New Empire“. —
Eine fabrikmäßige Herstellung vieler Schawabti ergibt sich aus der Tatsache, daß der Be-
sitzername oft unausgefüllt geblieben ist, vor allem innerhalb des Totenbuchtextes (z. B.
Gräber S 28. 59. 63, Taf. 42,9—11); jedenfalls sind diese nicht von vornherein für eine be-
stimmte Person gefertigt, sondern zum Verkauf nach Nubien geschickt worden.
Eine genaue Datierung, etwa nach den Regierungen von Königen, ist bei den meisten
Stücken unmöglich. Die in der folgenden Liste gegebenen zeitlichen Bestimmungen beruhen
teils auf den Datierungen von Parallelstücken aus anderen Grabungen, teils auf den sich
aus unseren Gräbern ergebenden Fundumständen (z. B. den mit den Schawabti gefundenen
sicher datierbaren Tongefäßen, Skarabäen usw.). In letzterem Falle ist hinter das Datum
ein f gesetzt.
Schawabti sind in folgenden Aniba-Gräbern gefunden worden.
S 1. 7. 8. 10. 12. 23. 27. 28. 32. 34. 45. 46. 49. 52. 55. 56. 57. 58. 59. 62. 63. 66.
68. 89. 90. 91. 92. 100. 101. 103. 109.
SA 7. 9. 11. 12. 14. 18. 27. 28. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37.
Bei den aus Fayence hergestellten Schawabti sind die Inschriften aufgeschrieben, bei
den steinernen eingeschnitten. Nur die Ausnahmen von dieser Regel sind in der nachstehen-
den Liste vermerkt.
ß) Vgl. Borchardt, ÄZ 32 (1894) mff., der ebenfalls zeigen will, daß die Schawabti von Verwandten ge-
spendet wurden. — Eine Bestätigung erfährt diese Annahme durch die Schawabti aus dem Tut-ench-Amun-Grab,
mit Widmungen von hohen Beamten und Freunden des Königs; Carter, Tut-ench-Amun III105L Gelegentlich
wurde dem Verstorbenen ein Totenfigürchen auch als Gnadengeschenk des Königs gegeben, wie z. B. dieAuf-
schrift auf dem Schawabti Cat. Gen. Bd. 86, Nr. 46530 zeigt: ° „Gegeben
durch die Gunst des Königs dem... “ (folgen Titel und Name des Beschenkten).