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Zeitschrift für christliche Kunst — 18.1905

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Braun, Joseph: Gemälde von Rubens, van Dyk und Gerhard Seghers in der Mariä-Himmelfahrtskirche zu Köln
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https://doi.org/10.11588/diglit.4575#0192

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343

1905. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 11.

344

Gemälde von Rubens, van Dyk und Gerhard Seghers in der
Mariä-Himmelfahrtskirche zu Köln.

n der Historia Collegii Ss. J. Colo-
niensis findet sich eine sehr be-
merkenswerte Notiz über die Altar-
gemälde in den beiden unteren
Seitenkapellen der ehemaligen Kölner Jesuiten-
kirche, von denen die dem linken Seitenschiff
angebaute dem hl. Ignatius, die andere dem
hl. Franziskus Xaverius geweiht ist. Das Altar-
bild der erstgenannten Kapelle stellt die Be-
stätigung der Gesellschaft durch Papst Paul III.,
das der zweiten den Empfang des hl. Franz
durch den König von Bungo dar. Nach jener
Notiz der Historia Collegii soll nun das erste
Bild ein Werk Rubens', das zweite eine Schöpfung
van Dyks sein. Altare sacelli S. Patris nostri,
heißt es darin, aere suo constituit Adm. Rev.
Dom. Aegidius Campius ex Hollandia oriundus
. . . pro prima vice solvit 400 imp. altera vice
pro tabulis Societatis nostrae confirmationem
exhibentibus Rubens famosissimo illius tern-
poris Antuerpiensi pictori 1000 fl. brabant.
praestitit. . .. Sacelli S. Francisci Xaverii curam
susceperunt binae honesto natu sorores Caecilia
et Elisabeth Lith . . . tabulis pingendis atque
humanitati ad vivum exprimendae qua ipse
sanctus a rege Bungensi Japoniae exceptus fuit,
300 flor. brabant. Antuerpiam pictori optimae
famae van Dyk in Hispaniam ad regium ser-
vitium evocato transmiserunt. — Die Frage ist,
welchen Wert diesen Angaben zukommt. Max
Rooses, der Direktor des Muse"e Plantin zu
Antwerpen, legt der das Bild in der St. Igna-
tiuskapelle betreffenden Notiz in seinem großen
Rubenswerk: »L'oeuvre de P. P. Rubens« (Anvers
1888; Bd. II, S.288 keine sonderliche Bedeu-
tung bei. Er meint, das Bild sei entweder
nicht von Rubens oder es sei sehr verdorben,
im Verzeichnis der Rubens zugeschriebenen
Werke aber bezeichnet er es als zweifelhaft. Es
ist deshalb wohl der Mühe wert, die Angaben
der Historia auf ihre Bedeutung zu prüfen.
Zwei Punkte sind zu dem Ende festzustellen:
1. Von wem stammen jene Notizen und 2.
kann derjenige, von dem sie herrühren, auf
Zuverlässigkeit und demnach auf Glaubwürdig-
keit Anspruch erheben?

Die Mitteilungen über die Altargemälde in
der St. Ignatius- und der St. Franziskuskapelle
finden sich in einem Bericht über die Bau-
geschichte der Jesuitenkirche, der ad annum

1654 der Historia Collegii eingeschaltet ist,
doch nicht allen Rezensionen der Histoiia,
sondern lediglich derjenigen, die sich im Besitz
der Mariä-Himmelfahrtskirche befindet. Als sein
Verfasser wird in der Überschrift P. Adrian
Hörn bezeichnet, und zwar bemerkt der Kom-
pilator der Historia, P. Kritzeradt, ausdrücklich,
daß seiner Wiedergabe des Berichtes das von
P. Horns Hand herrührende Manuskript zu-
grunde liege. Abgefaßt wurde letzteres wohl
um 1654—1655, jedenfalls aber nicht vor 1653
und nicht nach dem 1. Oktober 1655. Nicht
vor 1653, da der Bericht noch Gaben erwähnt,
die der Kirche im Laufe jenes Jahres zuteil
wurden, nicht nach dem 1. Oktober 1655, da
P. Hörn an diesem Tage das Zeitliche segnete.
Dies bezüglich des ersten Punktes.

Was nun aber den zweiten Punkt anlangt,
so darf P. Hörn ohne Bedenken als zuverlässig
gelten, wenn er zur Zeit, da die beiden Altar-
gemälde an ihre Stelle kamen, dem Kolleg an-
gehörte und sonach nicht vom Hörensagen,
sondern als Augenzeuge berichtet. Die Bilder
müssen um 1630 entstanden sein, nicht früher,
da erst nach 1628 die Ausstattung der beiden
Seitenkapellen der Kirche anhub, aber auch
nicht viel später, da der Altar ohne Zweifel
zu den frühesten Gegenständen gehörte, mit
denen die Kapellen versehen wurden. In der
Tat weist auch der Stil der beiden Altäre mit
Bestimmtheit darauf hin, daß die Gemälde aus
dem Beginn des dritten Jahrzehnts stammen;
denn die Altäre schließen sich stilistisch an
den 1628 errichteten Hochaltar, an die im
gleichen Jahre entstandenen Altäre der hl.
Kreuz- und Muttergotteskapelle und die 1629
angefertigten Reliquienbehälter an den Chor-
wänden an. War nun aber P. Hörn, unser
Gewährsmann, 1630 im Kolleg zu Köln. Aller-
dings, wie die Kataloge des letzteren aus jener
Zeit beweisen. Als er 1655 daselbst starb,
war er freilich erst seit zwei Jahren wieder zu
Köln, wohin er 1653 von Bonn übergesiedelt
war. Indessen war das nicht sein erster dortiger
Aufenthalt; denn ehe er Herbst 1642 nach
Bonn gesandt worden, war er nach Ausweis
der Kataloge bereits fast zwei Jahrzehnte lang
im Kölner Kolleg tätig gewesen. Sie verzeich-
nen ihn als Insassen desselben zum ersten Male
ad 1624, und zwar als „Concionätor vesper-
 
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