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Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0158

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GEIS-NIDDA

143

Auf dem Kirchhof an der Kirchenmauer steht das Grabdenkmal »des hoch- Grabmal,

111 TT TT Tl TT 7 HäUSC

wohlgebornen Herrn, Herrn Johann Wilhelm Ruehle von Lilienstern, Erb- und
Gerichtsherrn zu Geisnidda, Herr zu Geissenbach, *) Oberst im Dienst der vereinigten
Niederlande geb. anno MD. CC XXII. XXIII.
Juli«. Dem Gedächtnis des am 21. Oktober
1785 Entschlafenen liess dessen Nichte und
Erbin, Fr. El. Jul. Ruehle von Lilienstern dieses
Denkmal errichten.

Eines der ältesten hiesigen Häuser ist das
ehemalige Schulhaus, das bereits 16II um den
Preis von 60 fl. angekauft wurde.**)

Die meisten Holzhäuser des Ortes haben
ein altertümliches, schmuckes Aussehen. Fast
jedes derselben ist mit den mehr oder weniger
im ganzen Kreis Büdingen und in Oberhessen
überhaupt verbreiteten Zierraten versehen, die.
in dem Putz des Fachwerks eingeritzt, entweder
dunkel auf glattem, hellem Grund oder hell auf
dunklerem, rauhem Grund erscheinen, meist
Ranken und Blumen, oft Tiergestalten mit um-
rahmenden Linien u. dergl. darstellen. Diese
Zierweise wird heute noch wie früher, zwar
schlicht und handwerksmässig, mitunter aber
mit Geschick ausgeübt.

An mehreren dieser Häuser sind Inschriften angebracht, z. B. an einem
derselben neben der Eingangsthür:

Wer zu Dieser dihr eingeht,
tmd ihm fein fin zu stehlen fteht,
Der bleib nur draufen,
Unser katz kan felber maufen.

In einem Gefach des Obergeschosses eines andern Hauses liest man:

Wer will bauen an gaffen tmd ftroffen,
Der muf Ach" von Einnem feden Fallen laffen,
Ich aber Bawe vor mein Gäld
Und Laf es machen wie mirf gefeit.

*) »Geisenbach, Dorf vnd Hof darin«, pflegte zusammen mit Geis-Nidda von den Herren von Rodenstein an
die von Buches verliehen zu werden. (Grossli. Haus- u. Staats-Arch. zu Darmst.idt.) In alten Pfarrakten lieisst es:
»Gutt Geisebach — alles was zwischen dem Echzeller und alten Widdersheimer Weg liegt — bis an den Berstädter
Wald.« (Arch. f. Hess. Gesch. V, Art. XIII. S. 52.) Der Hol soll abgebrannt sein. Ueber die mutmassliche Lage
des ausgegangenen Ortes Geisenbach siehe: Wagner, Wüstungen im Grossh- Hessen, Oberhessen, S. 257.
**) Laut Inhalt von Schriften im Besitz des Herrn Cloos in Nidda.

Kämpferstiick in der Kirche.
 
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