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Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0274

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254

KREIS BÜDINGEN

auf Seite 251 unten abgebildet ist. Der obere Teil des Turmes war durch mehrere
Gebälke und Böden geteilt und wie gewöhnlich nach der Stadt zu offen.

Gefängnisturm Der Gefängnisturm II hatte' eine auf Kragsteinen und Rundbogen ruhende

Krönung, von der indes nur ein Teil des Rundbogenkranzes noch vorhanden ist.
Unter diesem bemerkt man eine Reihe von schlüssellochförmigen Schiessscharten.

Abgebrochene Die Neuepforte, bei III, und die Niederpforte, bei IV, sind um die Mitte dieses

lürme Jahrhunderts erst abgerissen worden. Von den drei vorgenannten kleineren Türmen
fehlt einer, welcher schon längst niedergelegt zu,sein scheint, aber in Fig. 130 S. 250
noch sichtbar ist. Zur Bezeichnung der Pforten waren im 14, und 15. Jahrhundert
auch die Namen Schellenberger Pforte und Schelmer Pforte gebräuchlich.

RINDERBÜGEN

Allgemeines S^jrTo^^iiäFARRDORF am Seemenbach, 6 km östlich von Büdingen, heisst Rynder-
biegen 1390, Rinderwiegen 1490.*) Der Ort, welcher ursprünglich
ein Bestandteil des Gerichtes Wolferborn gewesen zu sein scheint,**)
gehörte schon unter Ludwig II. von Ysenburg zum Gericht Büdingen
und gewiss von altersher zur Herrschaft .Büdingen. Bei der ersten Teilung der-
selben, 1517, fiel Rinderbügen an Graf Johann von Ysenburg-Birstein. Von dieser
Linie erbte es 1601 Graf Wolfgang Fmst L, der es sodann, bei der Teilung von
1628, mit der Herrschaft Büdingen seinem zweiten Sohne Philipp Ernst abtrat.
Bei der Teilung von 1687 fiel Rinderbügen der Linie Ysenburg-Büdingen zu, und
1816 kam es unter die Oberhoheit von Hessen-Darmstadt.
Kapeile Das hiesige Gotteshaus ist archivalisch erst 1523 und 1524 erwähnt und

und Kirche

zwar in der »Cappellen zu Rinnderwigcnn Rechnunge vom XXIII und XXIIII Jar«.
Dieselbe wurde damals sowie 1543 bis 1554, verzeichnet unter den Kirchenbau-

Rechnungen Wolfenborn er Gerichts, geführt von »Hitzenkirchen und Bruderschaft

«.

* -t *\

Hieraus und aus andern Belegen erhellt, dass Rinderbügen ein Filial der Pfarrei
Hitzkirchen war, bis es gegen Ende des 16. Jahrhunderts unter Wolfgang Ernst I.
nach Wolferborn eingepfarrt wurde. Es erscheint mit eigenem Pfarrer besetzt
zuerst 1630, dann wieder 1724 bis 1748; von nun an aber blieb die Pfarrei
Rinderbügen mit der Pfarrei Büdingen verbunden. Schon 1655 war der Gemeinde
Rinderbügen eine Kollekte gestattet worden, behufs »Wiederherstellung ihres im
Kriegswesen ruinierten Gotteshauses«. Zu gleichem Zwecke wurde 1747 eine neue

*) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y. u. B. II, S. 191. Weigand, in Arch. f. Hess. Gesch. VII, S. 300.
**) Simon, a. a. O. I, S. 86 f. II, S. 276, — Meyer, Gesch. d. St. u. Pf. Büdingen, S. 242 ff.
***) Gesamt-Arch. zu Büdingen, Kulturwesen, Pasc. 101 und Meyer, a. a. O.
 
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