Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0170

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
HEUCHELHEIM

155

Bruchstücke von mittelalterlicher) Waffen und Geräten sind hin und wieder
hier gefunden worden. Der Grund und Boden innerhalb der Ringwälle, sowie in
deren allernächsten Umgebung ist Eigentum des Fürsten von Ysenburg und
Büdingen, während der übrige Teil des Hardecker Waldes den benachbarten Ge-
meinden gehört.

HEUCHELHEIM

FARRDORF, rechts der Horloff, west-nordwestlich von Büdingen. Der .Allgemeines
Name ist Huchelheim 1239, Huchelnheym 1378, Fleuchelnheim 1554.
Es wird in einer Urkunde vom jähr 13 81 *) als Bestandteil der fuldischen
Mark bezeichnet und gehörte in das Bingenheimer Gericht. Um die
Mitte des 16. Jahrhunderts begann Heuchelheim »sich des Mitgebrauchs der
Bingenheimer Mark zu begeben«, kommt jedoch in dessen Weistum von 1554
noch als eines der neun Markdörfer vor. Allein 1570 werden seine Einwohner
als Ausmärker bezeichnet. Übrigens muss schon seit Mitte des 14. Jahrhunderts
ein besonderes Gericht zu Heuchelheim bestanden haben, denn nicht allein ist
1348 der officiatus (Amtmann), 1364 der »amptmann«, 1405 der »scholtheiss«
zu H. genannt,**) sondern das »Gericht Huchelnheym« wird 1378 ganz ausdrücklich
erwähnt und 1442 unter den Reichslehen aufgezählt, welche Kaiser Friedrich III.
an Reinhard, Herrn zu Hanau, verlieh.

Heuchelheim war ein altmünzenbergisches Besitztum, von dem die Herrn
von Falkenstein 5/i; und die von Flanau Vg erbten. Das hanauische Sechstel er-
hielten 1378 die von Hatstein als Lehen, die schon 1364 hier begütert waren.
Den falkensteinischen Anteil erwarben 1385 die Wais von Fauerbach von den
von Kebel. Um 1408 und 1412 brachte Gilbrecht Wais von Fauerbach auch
den hatsteinischen Anteil an sich und besass sonach das ganze Dorf. Nach ihrem
Erlöschen zogen die Lehensherrn die heimgefallenen Lehen wieder an sich. Die
lehensherrlichen Rechte der Falkensteiner hatten nach deren Aussterben Solms und
Eppenstein zu gleichen Teilen geerbt, sodass nunmehr Solms und Eppenstein je
5/i2, Hanau '/« des Dorfes besassen. Der Anteil der Eppensteiner fiel 1535 an
Mainz, das ihn 1685 den Grafen von Hanau überliess. Das Haus Sohns ver-
tauschte seinen Heuchelheimer Besitz an die Grafen von Stolberg. Seitdem ge-
hörten 7 12 des Dorfes zu Hanau, 5/i2 zu Stolberg. Hessen erwarb 1806 Stolberg's,
1810 auch Hanau's Anteil.

*) Baur, Arnsb. Urk. H. S. 567 No. 924. Landau, Beschr. d. Gaues Wettereiba, S. 21 ff.
**) Baur, Arnsb. Urk. B. S. 470, No. 752, 567, No. 924 u. 698, No. 1150, sowie Scriba, Reg. II, S. 134
No- '733 u- I74. No. 2233.
 
Annotationen