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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 9.1884

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Köhler, Ulrich: Proxenenliste von Keos
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https://doi.org/10.11588/diglit.42072#0290

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272

PROXENENLISTE VON KEOS

diese Listen in zwei Classen zerfallen: in solche, in denen die
Namen der von der Stadt, welche die Liste publicirt hat., im
Ausland ernannten Proxenen registrirt sind; und in solche,
welche die Namen von Bürgernder publicirenden Stadt selbst,
denen von Städten des Auslandes die Proxenie übertragen
war, enthalten. Die Inschrift von Keos gehört zu der ersten
Classe. In der Anordnung unterscheiden sich die Proxenen-
listen, je nachdem die Zeitfolge der Verleihung zu Grunde
liegt oder die geographische Zusammengehörigkeit, wie dies
in der Inschrift von Keos der Fall ist; hiernach hauptsäch-
lich bemisst sich der Werth, welchen die Listen für uns ha-
ben als Urkunden zur Feststellung der Chronologie und für
die Geographie des alten Griechenlands. Von welchem Punkte
von Keos die hier mitgetheilte Inschrift nach Laurion ge-
bracht worden ist, hat sich nicht ermitteln lassen; ich ver-
muthe dass sie aus den Ruinen der an der Küste der Insel
gelegenen Stadt Karthaia stammt.
Schon aus den verstümmelten Ueberschriften [Θε]οί [Πρόξε]-
voi erhellt, dass links etwas mehr als die Hälfte des Steines
weggebrochen ist; leider ist auch die Oberfläche des erhalte-
nen Theiles nach rechts hin bis Z. 44 abgeblättert und aus-
gebrochen. Von dem Volksbeschluss, der Z. 3 — 5 ausfüllte
und vielleicht noch in Z. 6 hinüberreichte, ist Folgendes zu

und nur ausnahmsweise von den Vatersnamen begleitet, eine Fassung die
den Eindruck macht, als sei es mehr auf eine Zählung nach Köpfen als auf
eine Feststellung von Personen abgesehen, wie eine solche bei der Aufstel-
lung von Proxenenlisten doch intendirt sein musste. Diese Fassung und das
Vorwiegen rein barbarischer Namen wenigstens in dem ersten Theil der
Inschrift haben mich in der letzteren ein Verzeichniss von Söldnern ver-
muthen lassen. In einer Proxenenliste würde auch das Vorkommen zweier
Arjjxviot Schwierigkeit machen und diese Schwierigkeit selbst durch die
Möglichkeit, dass Lemnos zur Zeit der Abfassung der Inschrift nicht in den
Händen der Athener war (vgl. Mitth. 1 S. 262), nicht beseitigt werden. An-
dererseits ist zuzu^estehen, dass ein Beispiel einer öffentlich aufgestellt ge-
wesenen Söldnerliste bisher nicht vorliegt und die Annahme einer solchen
nicht unbedenklich ist. Es würde sich unter diesen Umständen empfohlen
haben, die Inschriften 963. 964 in der Sammlung zusammen mit einigen
ähnlichen Fragmenten unter der Rubrik catalogi hominum peregrinorum zu
vereinigen.
 
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