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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 9.1884

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Fabricius, Ernst: Alterthümer auf Kreta, 1, Gesetz von Gortyn
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https://doi.org/10.11588/diglit.42072#0383

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Alterthümer auf Kreta.

I Gesetz von Gortyn.
(Hierzu Tafel XX. XXI.)

Die Berichterstattung über die Ergebnisse einer Reise nach
der Insel Kreta, die ich im vergangenen Sommer und Herbst
im Aufträge des Institutes unternommen habe, beginne ich
mit der Veröffentlichung eines umfangreichen epigraphischen
Denkmales, das Herr Dr. Federico Halbherr in Gortyn ent-
deckt und theilweise copirt hat, ich selbst später zu Ende ab-
geschrieben habe. Während ich mich im Anfänge meiner
Reise im westlichen Theil von Kreta aufhielt, besuchte Dr.
Halbherr speziell zu epigraphischen Aufnahmen die Osthälfte
der Insel. Ende September trafen wir in Candia zusammen,
und hier theilte er mir mit, dass es ihm gelungen sei, auf
der Ruinenstätte von Gortyn bei Hag. Deka weitere grosse
Stücke des bustrophedon eingehauenen Erbschaftsgesetzes auf-
zudecken, von welchem ein Fragment durch L. Thenon für
Paris erworben und 1863 veröffentlicht worden ist1,während
ein zweites B. Haussoullier 1879 in Hag. Deka gefunden und
1880 bekannt gegeben hat2. Beide Bruchstücke waren an ei-
nem Mühlgraben gefunden worden, dessen Bett quer durch
antikes Mauerwerk hindurch geführt ist. Im Wasser des Gra-
bens, am oberen Rand einer Quadermauer waren Dr. Halb-
herr, der im Juli sich in Hag. Deka aufhielt, vom Besitzer der
nahen Mühle Buchstaben gezeigt worden. Er benutzte zwei
Tage, an denen das Wasser gerade abgesperrt war, um im

1 Revue archeol. n. s. VIII S. 441 ff., Inscr. Gr. Aniiq. 476.
2 Bull, de Corr. Hell. IV S. 461 ff. Inscr. Gr. Antiq. 475.
 
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