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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 16.1891

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Heft 4
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Toepffer, Johannes: Koisches Sakralgesetz
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https://doi.org/10.11588/diglit.37656#0431

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KOISCHES SAKRALGESETZ

Die ausführliche Opferordnung, welche wir aus der bei
der Stadt Kos gefundenen, oben S. 406 ff. abgedruckten Stein-
urkunde kennen lernen, bereichert unsere noch immer sehr
lückenhafte Kenntniss des Sakralwesens auf den griechischen
Inseln in vielen Punkten und liefert uns namentlich über die
bunte Masse der koischen Stadtbevölkerung, die verschieden-
artigen Gesellschaftselemente und Berufsklassen, auf welche
die detaillirten Bestimmungen dieses Sakralgesetzes Anwen-
düng gefunden haben, interessante Aufschlüsse. Leider ken-
nen wir weder den Anfang noch das Ende der wichtigen Ur-
kunde und diese selbst nur aus einer Abschrift, die eine Zeit-
bestimmung auf Grund des Schriftcharakters ausschliesst. Der
Umstand, dass auf dem Steine ein Nauarchos, die Trierarchen
und ύπηρέται ταν αα/.ραν ναών erwähnt werden, weist darauf
hin, dass die Inschrift in einer Zeit abgefasst worden ist. als
die Insel über eine selbständige Kriegsflotte verfügte, während
das den beiden Inselheiligen Kos und Rhodos gemeinsam dar-
zubringende Staatsopfer auf ihre enge, wir wissen nicht durch
welche Umstände hervorgerufene Verbindung mit der see-
mächtigen Nachbarinsel hindeutet. Wahrscheinlich lag der
sakralen Vereinignng ein politisches Abhängigkeitsverhältniss
zu Grunde, wodurch sich das Eindringen der fremden Lo-
kalgottheit in den Bestand der koischen Göttergemeinschaft
erklären würde 1.

1 Rhodos hat nach Beendigung des Krieges gegen Antiochos (189 v. Chr.)
längere Zeit hindurch die Suprematie über Karien und Lykien besessen.
Vgl. Marquardt, Rom. Staatsverw.2 I 334. In welchem politischen Ver-
hältniss die Insel in dieser Zeit zu Kos gestanden hat wissen wir nicht.
Über ihre Beziehungen zu einigen anderen Nachbarinseln vgl. C. Schu-
macher, De republica Rhodiorum (Heidelberg 1886) 41,
 
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