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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 18.1893

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Wolters, Paul: Grabstein mit Lutrophoros
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https://doi.org/10.11588/diglit.37662#0077

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P. WOLTERS, GRABSTEIN MIT LUTROPHOROS

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die Verteilung der Buchstaben zwischen den durch die grös-
seren O-förmigen Zeichen angedeuteten Rosetten es absolut
sicher machten, dass der Name der Smikythe erst nachträglich
eingegraben ist. Während man in diesem Falle keinen Anstoss
an dem einmal vorhandenen Symbol der Lutrophoros nahm,
scheint man in anderen ähnlichen Fällen eine Umgestaltung
des ganzen Grabsteines bezweckt zu haben. Auf einen solchen
Fall hat Kavvadias in seinen Γλυπτά, του Εθνικού Μουσείου S.449,
930 hingewiesen. Der Grabstein des Άγαθόνικος zeigte ur-
sprünglich eine gewöhnliche zweihenkelige Lutrophoros, deren
einen Henkel man nachträglich abgearbeitet hat. Dasselbe auf-
fällige Verfahren zeigt eine im verflossenen Jahr gefundene Stele
(Δελτίον 1891 S. 115, 4) von 0,87m Höhe, die oben von einem
offenbar nach dem Umriss des gemalten Palmettenschmuckes
ausgeschnittenen Akroter bekrönt wird. Sie zeigt eine Lutro-
phoros, auf der in Relief sich gegenüber stehend und die Hand
reichend ein Mädchen mit langem Haar und ein Krieger dar-
gestellt sind. Auch hier ist der eine Henkel der Lutrophoros
offenbar nachträglich abgearbeitet. Obwol die Formen dieses
Gefässes mit einem und mit zwei langen Henkeln offenbar in
gleicher Bedeutung verwendet worden sind (oben 1891S.391,1)
scheint mir eine solche Abarbeitung doch nur durch die An-
nähme verständlich, dass man versucht hat, dem dargestell-
ten Gefässe seine charakteristische Form und damit seine
Bedeutung zu nehmen, indem man es der bedeutungslosen
Lekythos ähnlicher machte. Ob diese Umgestaltung mit einem
fertig gekauften Denkmal vorgenommen wurde, oder etwa bei
weiterer Verwendung desselben auch für verheiratete Ange-
hörige ist nicht zu entscheiden: dass die bestimmte Gefäss-
form als bedeutungsvoll empfanden wurde wird in jedem Fall
durch diese nachträglichen Umarbeitungen aufs neue be-
wiesen.
Athen, 25 Nov. 1892.

PAUL WOLTERS.
 
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