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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 21.1896

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Heft 1
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Hiller von Gaertringen, Friedrich: Inschriften aus Rhodos, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.38774#0075

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Inschriften aüs Rhodos

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I. G. Ins. 1 762 A 3 zu erwartende [του δε 'Αλίου του δεινός]
zu lang, and statt des Vatersnamens, der bei Eponymen doch
jedenfalls selten ist1, wol ρ.ηνός vorzuziehen.
Z. 7 und 15 δαρ,ος kann hier wol nur Lindos sein, so unge-
wöhnlich dies ist. Denn vom Standpunkte des rhodischen Ge-
samtstaates, der auch zumeist in den Inschriften der Einzel-
städte festgehalten wird, ist ό σύρ,πας δαρ,ος das ganze rhodische
Volk, dessen Organe Rat und Volksversammlung in Rhodos
sind, und δαρ,ος allein dasselbe, was in Athen ein Demos ist.
Solche Demen sind die alten Κτοίναι von Kamiros, und ent-
sprechend von den anderen Städten ; es gab deren aber auch
auf der Peraea, und gleichgestellt sind mit ihnen, wie es
scheint, auch die drei (vier?) Städte auf Karpathos und die In-
seln Kasos, Chalke, Nisyros und Telos gewesen. Demnach gab
es in Lindos einen δαρ.ος των Λινδο-ολιταν, Λαδαρρ,ίων, Ερασίων
u. s. w., aber keinen δαρ,ος των Λινδίων. Aber es fragt sich, ob
dieser, wenn man so sagen darf, panrhodischen Auffassungs-
weise überall Rechnung getragen worden ist. Die δαρ.οι haben
wol manchmal über den Kopf ihrer alten Stadt hinweg direkt
mit Rhodos verhandelt, wie in dem Falle von Netteia I. G. Ins.
I 890, wo von Lindos gar nicht die Rede ist. Aber sie hatten
doch noch ihre eigenen Angelegenheiten, und namentlich in
sakralen Dingen behielten die Städte ihre besonderen Tradi-
tionen, wie das jedenfalls lange vor 200 abgefasste Dekret 761
zeigt. In solcher Sache verhandelte Lindos hier mit einer Stadt
— denn das ist Physkos doch wol gewiesen — die im ersten
Jahrhundert vor Chr. und wol auch früher zum rhodischen
Reiche gehört hat (Näheres bei Holleaux B. C. Η. XVII S.
395 ff.). Unter diesen Verhältnissen kam es nicht darauf an
das Verhältniss beider Orte zum Gesamtstaate genau zu defi-

1 Ein Fall im Nerobriefe oben XX S. 387. Bei den Amphorenstempeln ist
nach meiner Ansicht, die der von Schuchhardt in der Einleitung zu den per-
gamenischeii Henkeln (s. S. 59) geäusserten entgegensieht, dagegen mit
Bechtels Auffassung (Collitz, Dialekt-Inschr. III S. 242) gleichartiger kin-
discher Stempel übereinstimmt, der zweite Name nach έπί nicht der Vater
des Eponymen, sondern der Fabrikant.

ATHEN. MITTHEILUNGEN XXI.

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