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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 13.1874

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Bevor noch der Druck dieses Bandes beendet werden konnte, traf uns die
Trauerkunde von dem Hinscheiden unseres allverehrten Vereinsdirectors des Herrn
Appellationsgerichts-Präsidenten Hergenhahn. Wir glauben nur einen Akt
der Pietät gegen den Verstorbenen zu erfüllen, wenn wir unsern Mitgliedern nach-
folgenden kurzen Lebensabriss, den der „Rheinische Kurier“ in diesen Tagen
brachte, mit Genehmigung der Redaction hier mittheilen. —
f Präsident Hergenhahn.
Heute früh (29. Dec. 1874) um die neunte Stunde ist Präsident H e r g e n-
hahn seinen langen Leiden erlegen. Ein reiches, vielbewegtes Leben ist zum
Abschluss gelangt. Das Vaterland hat einen edlen Sohn, der Staat einen begabten,
pflichttreuen Beamten, die Hinterbliebenen einen treuen Gatten und Vater, seine
zahlreichen Bekannten einen verlässigen und gefälligen Freund, jede gute Sache
einen warmen Förderer und Beschützer verloren.
August Hergenhahn wurde 1803 in Usingen geboren. Sein Vater war
Justizamtmann daselbst. Frühzeitig verlor er die Eltern. Eine Tante, Frau
Böhnig zu Idstein, eine hochgebildete Dame, welche später nach Wiesbaden
übersiedelte und dort eine blühende Unterrichtsanstalt für Mädchen gründete, über-
nahm die Erziehung des verwaisten Knaben. Den ersten gelehrten Unterricht
empfing der Verstorbene auf dem Idsteiner Gymnasium und vollendete seine
Gymnasialstudien zu Weilburg. Schon im 18. Lebensjahre bezog er die Universi-
täten Heidelberg und Göttingen, wo er sich der Rechts- und den übrigen Staats-
wissenschaften widmete. Mit 21 Jahren wurde er nach bestandenem Examen als
Procurator bei dem hiesigen Hofgericht angestellt, siedelte mit demselben 1832
nach Usingen, nahm aber schon im folgenden Jahre seine Entlassung und fun-
girte ohne Anstellung als Anwalt bei den hiesigen Gerichten.
Im Jahre 1840 als Procurator an dem hiesigen Oberappellationsgericht
wieder angestellt, verblieb er in dieser Stellung bis zum Jahr 1848, wo ihn der
einstimmige Wunsch des Landes als Minister an die Spitze der Geschäfte rief.
Im Juni 1849 nahm er seine Entlassung, trat als Rath in das Oberappellations-
gericht und versah zugleich die Stelle des Generalstaatsprocurators. Im October
1860 wurde er zum Director des Hof- und Appellationsgerichts zu Dillenburg er-
nannt und im October des folgenden Jahres in gleicher Eigenschaft hierher ver-
setzt. Die in den folgenden Jahren immer mehr anschwellende Reaction liess
auch den vormaligen Märzminister nicht unverschont und degradirte ihn im
Januar 1864 zum Director der Landesbank. Hergenhahn that den verblendeten
damaligen Machthabern nicht den Gefallen zu gehen. Er hielt muthig aus. In
Folge der Ereignisse des Jahres 1866 trat er nochmals an die Spitze der Ge-
schäfte , indem ihm die commissarische Leitung des Gesammtstaatsministeriums und
des Justizministeriums übertragen wurde. Mit der Vollendung der definitiven
Organisation des vormaligen Herzogthums trat der Verstorbene im Jahre 1867
als Präsident bei dem hiesigen Hof- und Appellationsgericht, später als erster
Präsident bei dem hiesigen Appellationsgericht ein.
 
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