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ngelmodde.

Die Gemeinde Angelmodde gehört zum Anrte Wolbeck. 2ie ist nur 5^6,50 ba groß und
hat 209 Einwohner. Die alte Landstraße von 2Nünster nach Sendenhorst, der Albersloher !Veg,
scheidet sie im Südwesten von chiltrup; im Nordwesten grenzt sie an Lamberti, nn Nordosten an IVolbeck,
im Äidosten an Albersloh. Das Dors selbst liegt an der Nkündung der Angel in die bVerse.

tz)uellen und Ateratur:

p Tibus, Grüiidungsgeschichte 410 — 412.

2. G. Löbker, Das Büchlein von Angelmodde oder die Fürftin Gallitzin und ihr Areis. Münster 1875.
z. Galland, die Lürstin von Gallitzin und ihre Freunde. (vereinsschrift der Görres-Gesellschast) M80.
q<> Angelmodde, seine Denkmäler und Erinuerungen. (Münsterscher Anzeiger Nr. :?6.)

5. Lhroni? der Bürgermeisterei wolbeck 72 ff.

6. Das pfarrarchiv. Es enthält Aufzeichnungen des Pffarrers Therinck (i?2i— :76ü) über die Einkünfte

der jdastorat.

Die j?sarrei Angelmodde, welche sich nur über das Dorf und die Dorsbauerschast erstreckt,
darf schon wegen ihres geringen Umsanges nicht als eine Gründung des hl. §iudger betrachtet werden.
(Zhr südlicher Tcheil mag dem ß)sarrgebiet von Albersloh entnomnien sein, im IVesentlichen aber ist
sie als eine Abzweigung von der Dompsarre anzusehen, wie sie auch dem 2lrchidiakonat des Dom-
propstes unterstellt war.-

Urkundlich erwähnt wird sie zuerst im Iahre s286. Iedenfalls ist sie nicht vor s sOO errichtet,
um welches Iahr der damals gegründeten Lambertipsarre alles Gebiet südlich vom alten IVolbecker-
wege bis zur IVerse hin überwiesen wurde. Als durch Bischos chermann II. (ss"h.—s20Z) aus dieser
mehrere andere ßcharreien ausgeschieden wurden, wird auch Angellnodde zum s?sarrorte erhoben sein,
wie auch der romanische Thurm der Airche jener Aeit entstammt.b

Aur Nlngebung des Bischoss gehörten die beiden Aapläne 5imon de Angelmuden und sein
Bruder Tcheoderich, welche s s?5 als Zeugen auftreten; unter ihrer Aotwirkung wird aus deni Grunde
des choses, von welchem sie stammten, die Airche errichtet sein. Bei der Gründung der ch)sarrei wird
auch der Dompropst chermann (s s92—s20ö), ein Neffe des Bischoss, welcher nachweisbar die Bestre-
bungen seines Oheims zur 2lusbildung des chffarrsystems unterstützte, betheiligt gewesen sein; das ist

1 A aus einem jöergament-Manuscript im bischöflichen Mnseum zu Münster, (siehe unten: Nottuln).

^ Tibus, Gründungsgeschichte 4Z0 und weihbischöfe von Münster Ba hIm a nn, westdeutsche Zeit-

schrift VIII. 356.

s wilmans, Urknnden-Buch tZO;; Lrhard, Todex 507; Tibus 157, Z8Y ff. und 410. — vgl. Niesert,
Urkunden-Buch V 529 und 5ZZ.
 
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