oder der Herzogin ausgeführten Arbeiten sich durch Wappen
als solche kennzeichnen; wo ein derartiger Hinweis fehlt,
da kann man über den Auftraggeber mindestens zweifel-
haft fein, während man andererseits ans dem Vorhanden-
sein des Wappens noch nicht auf den Auftraggeber schließen
kann, wenigstens da nicht, wo der Wappenschild — wie
z. B. an der schon ge-
nannten gothischen Mon-
stranz — nur aufgelegt
erscheint. Außerdem
wissen wir, daß des Her-
zogs Söhne, welche im
Jahre 15si3 von einer
Reise nach Rom, vom
Papst Clemens VIII. mit
kostbaren Reliquien be-
schenkt, zurückkehrten und
daß diese Reliquien „mit
großem Gepränge in die
St. Michaelskirche über-
setzet" wurden. Diesen
beiden Gruppen —
Schenkung des Herzogs,
Schenkung des Papstes
— reiht sich noch eine
dritte an, deren einzelne
Stücke das Wappen des
Deutschritter-Ordens zei-
gen ; sie tragen besondere
laufende Nummern, \—5 und 8—15, gehören also zu einer
selbständigen Gruppe, deren Erwerb — vielleicht durch den
Herzog selbst ■— aus Einmal erfolgte. Darauf weist auch
der Reliquien-Zndex, welcher bei all' diesen Stücken (und
nur bei ihnen) als Testimonium stets den Eintrag „Teu-
tonicum" hat; aus diesem Testimonium ist auch zu schließen,
daß eines der abgängigen Stücke zu dieser Gruppe gehörte.
(Siehe auch Fig. 8.)
Schon aus der Scheidung in diese Gruppen ergibt
sich der stilistische
Charakter des
verlorenen Air-
chenschatzes. Die
überwiegende Zahl
fämmtlicher darge-
stellten Gegen-
stände gehört der
zweiten Hälfte des
XVI. Jahrhun-
derts an und ist
theils deutschen,
theils italienischen
Ursprungs; Mon-
stranzen und Auß-
tafeln sind zum
Theil noch rein gothisch •— insbesondere die mit dem Wappen
des Deutschritter-Grdens behafteten — andere zeigen eine
merkwürdige Verschmelzung von Gothik und Renaissance.
Meist ist dann der Fuß völlig in Renaissance gehalten
(vgl. die Fig. 3, 4 und 5), die bisweilen schon an's Barocke
streift, desgleichen die oft sehr reizvollen Fassungen der
Fig. 9. Goldstickerei auf einer Kassette.
Fig. (o. Gold- und Silberstickerei auf einer Kassette.
Glascylinder (vergl. die Fig. 3, 6 und 7), während die
Bekrönung durchweg gothische Formen ausweist. Die Ver-
mittlung zwischen dem Renaissance-Unterbau und der goth-
ischen Bekrönung wird durch die die letztere tragenden Stützen
gebildet, welche zum Mindesten alle mit Renaissanceposta-
menten anfangen; in einzelnen Fällen sind diese postantcntchen
mit Nischen, in anderen
niit Löwenmasken aus-
gestattet. Auf diesen
stehen entweder quad-
ratische, zum Theil über
Eck gestellte Pfeiler, die
bisweilen von Reben um-
rankt sind, — oder es
sind statt der pfeiler-
graziös gehaltene Engel
eingeschaltet. Bei einer
derartigen Vereinigung
von Gothik und Re-
naissance liegt die Mög-
lichkeit vor, daß die dem
späterenStile angehörigen
Th eile in späterer Zeit
(etwa in Folge einer Re-
paratur) entstanden seien;
allein bei den in Rede
stehenden Beispielen ist
dieseStilvermengung eine
so innige — es finden
sich auch kleinere Renaisiance-Mrnamente hin und wieder in
den Bekrönungen —, daß schon an die gleichzeitige Ent-
stehung gedacht werden darf. Ueberdies greift ja die Gothik
in der Kleinkunst noch weit in's XVI. Jahrhundert hinein;
so war z. B. 1886 auf der kunsthistorischen Abtheilung
der schwäbischen Areisausstellung in Augsburg (unter
Nummer 1530) eine ganz gothische Monstranz, datirt 156%
ausgestellt. Auch die gothische Monstranz, von deren Ab-
bildung das Mährische Gewerbemuseum ein Duplikat besitzt
und welche die sehr
beträchtliche Höhe
von 4. Fuß, q Zoll
8 Linien (-1,-ssm)
gehabt haben muß,
ist nicht ganz frei
von Renaissance-
Zuthaten, wenn
sie auch hier nicht so
mit dem Nebrigen
verwachsen sind,
daß ein späteres
Anlöthen derselben
ausgeschlossen ist.
Eine beigefügte
Notiz besagt, daß
die Monstranz anno 1771 „wegen vielfältiger Gebrechlichkeiten
verschmelzt und die neue daraus verfertigt" wurde;
diese „neue Monstranz" ist thatsächlich vorhanden
und trägt neben dem Münchener Beschauzeichen
den Stempel (vergrößert):
Rann man nach dem Gesagten von den Schaustücken
als solche kennzeichnen; wo ein derartiger Hinweis fehlt,
da kann man über den Auftraggeber mindestens zweifel-
haft fein, während man andererseits ans dem Vorhanden-
sein des Wappens noch nicht auf den Auftraggeber schließen
kann, wenigstens da nicht, wo der Wappenschild — wie
z. B. an der schon ge-
nannten gothischen Mon-
stranz — nur aufgelegt
erscheint. Außerdem
wissen wir, daß des Her-
zogs Söhne, welche im
Jahre 15si3 von einer
Reise nach Rom, vom
Papst Clemens VIII. mit
kostbaren Reliquien be-
schenkt, zurückkehrten und
daß diese Reliquien „mit
großem Gepränge in die
St. Michaelskirche über-
setzet" wurden. Diesen
beiden Gruppen —
Schenkung des Herzogs,
Schenkung des Papstes
— reiht sich noch eine
dritte an, deren einzelne
Stücke das Wappen des
Deutschritter-Ordens zei-
gen ; sie tragen besondere
laufende Nummern, \—5 und 8—15, gehören also zu einer
selbständigen Gruppe, deren Erwerb — vielleicht durch den
Herzog selbst ■— aus Einmal erfolgte. Darauf weist auch
der Reliquien-Zndex, welcher bei all' diesen Stücken (und
nur bei ihnen) als Testimonium stets den Eintrag „Teu-
tonicum" hat; aus diesem Testimonium ist auch zu schließen,
daß eines der abgängigen Stücke zu dieser Gruppe gehörte.
(Siehe auch Fig. 8.)
Schon aus der Scheidung in diese Gruppen ergibt
sich der stilistische
Charakter des
verlorenen Air-
chenschatzes. Die
überwiegende Zahl
fämmtlicher darge-
stellten Gegen-
stände gehört der
zweiten Hälfte des
XVI. Jahrhun-
derts an und ist
theils deutschen,
theils italienischen
Ursprungs; Mon-
stranzen und Auß-
tafeln sind zum
Theil noch rein gothisch •— insbesondere die mit dem Wappen
des Deutschritter-Grdens behafteten — andere zeigen eine
merkwürdige Verschmelzung von Gothik und Renaissance.
Meist ist dann der Fuß völlig in Renaissance gehalten
(vgl. die Fig. 3, 4 und 5), die bisweilen schon an's Barocke
streift, desgleichen die oft sehr reizvollen Fassungen der
Fig. 9. Goldstickerei auf einer Kassette.
Fig. (o. Gold- und Silberstickerei auf einer Kassette.
Glascylinder (vergl. die Fig. 3, 6 und 7), während die
Bekrönung durchweg gothische Formen ausweist. Die Ver-
mittlung zwischen dem Renaissance-Unterbau und der goth-
ischen Bekrönung wird durch die die letztere tragenden Stützen
gebildet, welche zum Mindesten alle mit Renaissanceposta-
menten anfangen; in einzelnen Fällen sind diese postantcntchen
mit Nischen, in anderen
niit Löwenmasken aus-
gestattet. Auf diesen
stehen entweder quad-
ratische, zum Theil über
Eck gestellte Pfeiler, die
bisweilen von Reben um-
rankt sind, — oder es
sind statt der pfeiler-
graziös gehaltene Engel
eingeschaltet. Bei einer
derartigen Vereinigung
von Gothik und Re-
naissance liegt die Mög-
lichkeit vor, daß die dem
späterenStile angehörigen
Th eile in späterer Zeit
(etwa in Folge einer Re-
paratur) entstanden seien;
allein bei den in Rede
stehenden Beispielen ist
dieseStilvermengung eine
so innige — es finden
sich auch kleinere Renaisiance-Mrnamente hin und wieder in
den Bekrönungen —, daß schon an die gleichzeitige Ent-
stehung gedacht werden darf. Ueberdies greift ja die Gothik
in der Kleinkunst noch weit in's XVI. Jahrhundert hinein;
so war z. B. 1886 auf der kunsthistorischen Abtheilung
der schwäbischen Areisausstellung in Augsburg (unter
Nummer 1530) eine ganz gothische Monstranz, datirt 156%
ausgestellt. Auch die gothische Monstranz, von deren Ab-
bildung das Mährische Gewerbemuseum ein Duplikat besitzt
und welche die sehr
beträchtliche Höhe
von 4. Fuß, q Zoll
8 Linien (-1,-ssm)
gehabt haben muß,
ist nicht ganz frei
von Renaissance-
Zuthaten, wenn
sie auch hier nicht so
mit dem Nebrigen
verwachsen sind,
daß ein späteres
Anlöthen derselben
ausgeschlossen ist.
Eine beigefügte
Notiz besagt, daß
die Monstranz anno 1771 „wegen vielfältiger Gebrechlichkeiten
verschmelzt und die neue daraus verfertigt" wurde;
diese „neue Monstranz" ist thatsächlich vorhanden
und trägt neben dem Münchener Beschauzeichen
den Stempel (vergrößert):
Rann man nach dem Gesagten von den Schaustücken