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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 16.1915

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Nr. 6
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Haupt, Richard: Burgen im Herzogtum Schleswig, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.32141#0128

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U0

Abb. 80. Herrenkaus von Mühlendorf. Abb. 81. Schlotz zu Bülck.

Italien haben den Fleitz der Aorscher in Bewegung gesetzt) natürlich aber ist der Sinn und Geist der aus dem
Gebiete Arbeitenden außerordentlich verschieden, und bei manchen ist durch die sehr berechtigte Freude
an demRomantisch-Glanzvollen dieAnteilnahme an dem Allgemeinen durchaus überwogen. Iedesfalls sind
noch nicht alle Teile des Vaterlandes behandelt.

Einen Platz in der deutschen Burgenkunde kann auch das Land der Nordelbingen beanspruchen, gleich-
vietz ob die Feststellung ergibtz daß darüber Anziehendes und besonders Eigenartiges zu melden ist oder
nicht, namhafte Burgen und andere Befestigungsanlagen vorhanden sind oder nicht. Die Behandlung muß
nur vollständig sein.

Wie wenig darüber im allgemeinen bekannt ist, kann man daran bemerken, daß das Land bei Piper
gar keine Stelle einnimmt. Dieser Gelehrte hat allerdings die Inventare der Baudenkmäler zu benutzen
sträflich verschmäht, gerade wie er, nicht ohne vieleEinbuße sür sich, denBurgwart und alles, was er enthält,
geslissentlich zur Seite stellt. So nennt er aus dem weiten Gebiete nur einen Ort (Lauenburg) und diesen
so, daß er mit Fülschem weniges Nichtige vermengt.

Anders der Oberst von Cohausen. Er hat sich der Notwendigkeit, Einteilungen zu machen und Unter-
schieden nachzugehen, nicht verschließen wollen, und namentlich in Beziehung auf unsere Nordmark das
Lharakteristische zu gewinnen gesucht. Aber er ist bei diesem Versuche in die Irre geraten, und was er bringt,
kann man getrost durchstreichen. Da es indes, ehe die Lösung einer Frage versucht wird, notwendig ist,
zuvor auffallende Irrtümer, namentlich wenn sie an unverächtlichen Gewährsmännern ihre Stütze haben,
zu beseitigen, so muß zunächst auf seine Darlegungen eingegangen werden.

Es wird der Anschein erweckt, als wisse Cohausen über „Schleswig-Holstein" Vescheid. Doch schon was
er bei Behandlung der Gebücke und Schutzwaldungen über die Knicke sagt (S. 16), die mit Hecken be-
pflanzten Wälle, welche die Landschasten durchziehen, die Wege begleiten, die Gewanne sondern, ist un-
zuverlässig. Denn die Knicke, die übrigens bloß in gewissen Teilen des Landes vorkommen, sind wesentlich
erst im 18. Iahrhundert, und zwar nur als Ackerscheiden, angelegt, da man die Feldmarken aufteilte. Mit
der Landesverteidigung haben sie nichts zu tun.

Die „Burgen in Schleswig-Holstein" gleichen nach Cohausen (S. 140) „Häusern und Höfen, die mit
einem Wassergraben umzogen sind, während Türme und andere Verteidigungseinrichtungen fehlen".
Dasselbe sagt er wieder, wo er (S. 266) ausdrücklich einen mit Abbildungen versehenen Abschnitt den
„Elbherzogtümern" widmen will. Man begegne hier anstatt eigentlicher Burgen einfachen oder doppelten
Bürgerhäusern, von einem Wassergraben umzogen, den ein Holzsteg überbrückt. Diese „typische" Form
wird belegt mit dem Bilde eines „Schlosses", das es nie gegeben hat. Es ist abgezogen von zwei Bildchen
des 16. Fahrhunderts, die schon selber, zu vollkommener Mißverständlichkeit umstilisiert, die Herrenhäuser
von Mühlendorf und Ranzau (beide im östlichen Herzogtum Holstein) vorstellen sollen, und von denen das
erste wie das zweite unzuverlässig ist.

Die Kenntnis Cohausens beruht auf der Benutzung eines nach dem Titel viel versprechenden Buches
von Ioh. v. Schröder: „Darstellungen von Schlössern und Herrenhäusern der Herzogtümer Schleswig,
Holstein und Lauenburg, vorzugsweise aus dem 16. Iahrhundert" (Hamb. 1862). Ich habe bereits 1887
in den Bau- und Kunstdenkmülern Schleswig-Holsteins (Z, 62), welchen Herr von Lohausen freilich zu seiner
und seiner Leser Beeinträchtigung Beachtung zu schenken versäumt hat, eindringlich vor ungeschickter
Benutzung gerade dieses Werkes gewarnt, dessen Verfasser sich im übrigen eines sehr wohl verdienten
 
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