Denkmäler und öffentliche Gebäude nicht in die Platz-
mitte, sondern an den Platzrand zu stellen sind, es sei
an dieKirchen und Brunnen in Florenz, Palermo, Lucca,
Nom, Verona, Nürnberg erinnert. Die Gründe hierzu
sind: günstigere maßstäbliche Verhältnisse und größere
künstlerischeWirkung. AnErweiterung dieserRegcl ist inan
in neuester Zeit so weit gegangen, Denkmäler in Wand-
nischen von öffentlichen Gebäuden einzuballen, wie das
Moltkedenkmal zu Bremen.
Was für das einzelne Denkmal gilt, kann nicht für die
59 Pfeilerstümpfe der Wasserleitung beansprucht werden,
die in einer Reihe von 650 in Länge hintereinander
aufmarschieren. Solche Grundrißlage rechtfertigt die
Einordnung der Pfeiler in S t r a ß e n f l u ch t e n.
Zur Vermeidung von Eintönigkeit ist jedoch dafür
Sorge getragen, daß nur auf 100 m Länge zwischen
deil Baublöcken III und V ein symmetrisches 37 in
breites Straßenprosil entsteht, in dessen Mittelachse die
Pfeiler sich befinden,- zu beiden Seiten schließt sich eine
promenadenartige Erweiterung an, die im Westen in
einen Park übergeht, in letzteren greifen die Römersteine
noch aus 200 in über. Einstweilen wird die für den
Park vorgesehene Fläche zu Schrebergärten verwendet.
Aus die ganze Länge erhalten die Römersteine eine Ein-
fassung von Rasenflächen undBuschwerk, an der schmalen
Stelle zwischen Baublock III und V hat der Grünstreifen
eine Breite von 22 in. Die Abrundung des Baliblocks II
an der Unteren Zahlbacherstraße gestattet den freien Über-
blick über die hier auf 10 in Höhe anwachsenden Römer- Abb. 20. Das Drususdenkmal vor seiner Freilegung,
steine. Bei der geschilderten Anordnung im Straßen-
profile kommen die letzteren für den Beschauer zur vollen Geltung, selbst an der schmalen Stelle von 37 in Breite
werden die Bedingungen von der Lehre des optischen Maßstabes von Maertens erfüllt.
Die Bebauung des Gebietes ist durch Ortsstatut geregelt. Es dürfen nur einzeln stehende Häuser oder Gruppen-
bauten bis zu 30—40 in Länge bei 2'/- Stockwerken und einer Wich- und Vorgartenbreite von 3 in bezw. 5 in
errichtet werden. Die Bebauungsdichtigkeit darf
höchstens 40°/« betragen.
DieBebauung in der Nachbarschaft derRömer-
steine muß als zulässig erachtet werden, nachdem
Beispiele aus Trier, Rom und Verona beweisen,
daß noch weit wertvollere römische Denkmäler wie
die Mainzer römische Wasserleitung durch eine
neuzeitliche Platzgestaltung an Anziehungskraft
zu gewinnen in der Lage sind. Am Bebauungs-
gebiet ist bereits ein durch schöne Formen wirken-
des Krankenhaus errichtet worden, und die Einbe-
ziehung der Römersteine in die Bebauung wird
zur Folge haben, daß sich der Wert des Baugrun-
des und die Nachfrage nach Baustellen und Woh-
nungen dereinst erhöhen wird, umsomehr, als durch
die Niederlegung des Bingertores und den später
zu erwartenden Ausbau der Unteren Zahlbacher-
straße das Gebiet derRömersteine derErschließung
leichter zugeführt werden kann. Die Stadt hat
durch die Aufstellung des Planes, der sich der
Unterstützung des Mainzer Altertumsvereins er-
freute, ihre Aufgabe richtig verstanden:
Sie wurde die Hüterin uns teuer gewordener
römischer Baudenkmäler und zugleich die Be-
schützerin der Interessen ihrer steuerzahlenden,
grundbesitzenden Bürger.
3. Das Drususdenkmal (E i ch e l st e i n).
Als Drusus auf seinem dritten Einfall in Ger-
Abb. 2l. Das auf einer Seite freigelegte Drususdenkmal. Manien bis zur Elbe vorrückte, brach er bei einem