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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 19.1918

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Nr. 8
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Bekanntmachung
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https://doi.org/10.11588/diglit.34328#0102

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Bekarrrrtmachrmg.

Die Fw//chen/cheme für die 4 /, X. LchaHavwei/vvge-r öee
V///. Keiegsarr/erHe und für die 4'///« ÄchaHanwer/r/rrgen
oon ^o/ge V/// können vom
4. Rovemöer ö. Fs. <rS
in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden.
Der Umtausch findet bei der „Am/au/iMe//e Me öre Kr/egsan/eMen",
Ver/r'n TV S, Be^ee/rMaFe LS, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichs-
bankanstalten mit Kaffeneinrichtung bis zum /5. FM /-/- die kostenfreie Ver-
mittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt können die Zwischcnscheine nur
noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen" in Berlin um-
getauscht werden.
Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und
innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen sind, während der
Vormittagsdienstsiunden bei den genannten Stellen einzureichen; Formulare zu den
Verzeichnissen sind bei allen Reichsbankanstalten erhältlich.
Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine rechts oSee--
Ha/S der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen.
Mit dem Umtausch der Fwi/chen/cheine für die 5°/o Schtt/tloee/iM'er--
öuttge/r öee V///. in die endgültigen Stücke mir Zinsscheinen kann
erst später begonnen werden; eine besondere Bekanntmachung hierüber folgt alsdann.
Von den Zwlschenscheinen öee Müderen Krregsan/e^e/r ist eine größere
Anzahl noch immer nicht in die endgültigen Stücke umgetauscht worden. Die In-
haber werden aufgefordert, diese Zwischenscheine in ihrem eigenen Interesse möglichst
bald bei der „L/mtarMMe//e Me öie Keiegsa/r/eMen", Bee/r/r 2V 6, BMeen-
/kea-sse SS, zum Umtausch einzureichen.
Berlin, im Oktober 1918.
Reichsbank-Direktorium.
Havenstein v. Grimm.
 
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