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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 17.1905-1906

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.7136#0270

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Joachim Petersen. Aschen-Urnen in matter Glasui.

Ausgeführt von P. Ipsens Enkc, Kgl. Hof-Terrakolta-Fabrik-Kopenha£cn.

REDAKTIONELLES PREIS-AUSSCHREIBEN: ASCHEN-URNEN.

EINLIEFERUNGS-TERMIN: 10. APRIL 1906.

Gewünscht werden Entwürfe zu künstlerischen
Aschen-Urnen für freie Aufstellung auf Posta-
menten, in Nischen oder in Kolumbariums-Wänden.
Als Material für die Ausführung kann glasierter
Ton oder Metall vorgesehen werden. Die Grund-
form der Urne kann ebensowohl rund als eckig
gewählt werden, nur muss im inneren der Urne
der eigentliche metallene Aschenbehälter, wie er
von den Krematorien versiegelt abgegeben wird,
Hätz finden können. Dieser Aschenbehälter ist
meist zylinderisch, hat einen Durchmesser von
15 cm und ist 22 cm hoch. Die Urne, die bei
freier Aufstellung mittels Schrauben auf ihrem
Standorte befestigt wird, muss oben oder im
Boden eine mindestens 16 cm grosse Öffnung
haben, um den Aschenbehälter einführen zu
lassen. Durch einen Verschluss mit Gewinde
oder Überlälz muss die Öffnung gegen das Ein-
dringen des Wassers abgeschlossen werden. Im
übrigen sind der Ausstattung der Urne keine
anderen als die selbstverständlichen ästhetischen
und materialtechnischen Grenzen gezogen.

Die Entwürfe müssen in lji wirklicher Grösse
gezeichnet sein; jede Darstellungsart ist zulässig,
sofern nach der Zeichnung eine gute Repro-
duktion gemacht werden kann. Schwarz-weiss-
Manier wird bevorzugt. I. Preis M 60.—, II. Preis
M 50.—, Hl. Preis M 40. — .

Zur Teilnahme sind alle Künstler des In- und
Auslandes berechtigt. Jeder Teilnehmer unter-
wirft sich den nachstehenden Bedingungen: Die
Arbeiten müssen postfrei rechtzeitig an die
Redaktion in Darmstadt gelangen. Zeichnungen
1906. iv. 7.

in gefalztem Zustande sind keinesfalls zulässig.
Jede Zeichnung muss ein Kennwort haben {nicht
Kennzeichen). Ein beigefügter verschlossener
Briefumschlag mit gleichem Kennwort versehen,
soll Name und Adresse des Absenders enthalten.
Die nicht preisgekrönten Entwürfe werden gleich
nach Erledigung des Wettbewerbes zurückgesandt
(franko nur, wenn Rückporto der Adresse bei-
gelegt war). Als selbstverständlich wird ange-
nommen, dass alle Entwürfe noch nirgends ver-
öffentlichte Originalarbeiten sind. Die Beurteilung
der einlaufenden Arbeiten findet durch eine Preis-
richtergruppe statt, die durch die Redaktions-
kommission unter Zuziehung von Künstlern und
Fachleuten gebildet wird. Das Preisgericht be-
hält sich vor, nötigenfalls die Höhe der Preise
innerhalb der ausgesetzten Summe anders zu
bemessen, ebenso auch den Wettbewerb ein
zweitesmal auszuschreiben, wenn die erste Auf-
forderung nicht genügend beschickt worden. Bei
der zweiten Entscheidung muss die ausgeschriebene
Summe unter allen Umständen verteilt werden.
Die Urheber der preisgekrönten Entwürfe, sowie
die der lobend erwähnten, werden in der Be-
kanntgabe der Entscheidung der Preisrichter wie
auch bei der Veröffentlichung der Entwürfe ge-
nannt. Mit der Erteilung eines Preises erwirbt
die Redaktion das unbedingte Publikations- bezw.
Verlagsrecht. Die Entwürfe selbst und das
Ausführungsrecht der Arbeiten bleiben
Eigentum der Urheber. Zur Publikation der
lobend erwähnten Entwürfe ist die Redaktion
berechtigt, aber nicht verpflichtet. d. r.

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