KARTOGRAFISCHE DARSTELLUNG DES DENKMALBESTANDES
Legende zu den farbigen Eintragungen in den Kartenwerken
Gebietskarten auf der Grundlage der Topographischen Karte (M = 1 : 50.000)
Einzeldenkmale gern. § 3 (2) NDSchG (Punkt)
und Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3 (3)
NDSchG (Fläche)
Denkmalpflegerische Interessenbereiche
Denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer
Ortskarten auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte (M = 1 : 10.000 bzw. 1 : 5.000)
Einzeldenkmale gern. § 3 (2) NDSchG (grund-
rissscharf)
Gruppen baulicher Anlagen gern § 3 (3)
NDSchG (parzellenscharf)
Denkmalpflegerische Interessenbereiche
Denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer
45
Legende zu den farbigen Eintragungen in den Kartenwerken
Gebietskarten auf der Grundlage der Topographischen Karte (M = 1 : 50.000)
Einzeldenkmale gern. § 3 (2) NDSchG (Punkt)
und Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3 (3)
NDSchG (Fläche)
Denkmalpflegerische Interessenbereiche
Denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer
Ortskarten auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte (M = 1 : 10.000 bzw. 1 : 5.000)
Einzeldenkmale gern. § 3 (2) NDSchG (grund-
rissscharf)
Gruppen baulicher Anlagen gern § 3 (3)
NDSchG (parzellenscharf)
Denkmalpflegerische Interessenbereiche
Denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer
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