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Pantel, Etta [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 25): Baudenkmale in Niedersachsen: Landkreis Soltau-Fallingbostel — Braunschweig, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.43924#0224
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druckt die verputzte, flachbogige Holzdecke
sowie der hölzerne, ornamentierte Kanzelaltar
auf gemauertem Tisch.
Auf dem ausgelagerten Friedhof an der Haupt-
straße in Richtung Schwarmstedt befindet sich
ein schwarzer, polierter Obelisk aus Granit, der
nach dem Ersten Weltkrieg zu Ehren der zahlrei-
chen Gefallenen aus der Gemeinde aufgestellt
worden ist.

GRETHEM

Grethem ist die drittkleinste Gemeinde innerhalb
der im Süden des Landkreises gelegenen Samt-
gemeinde Ahlden und besteht seit der Gebiets-
reform 1974 aus den ehemals selbstständigen
Gemeinden Grethem und Büchten mit zusam-
men 640 Einwohnern. Das Gemeindegebiet
wird im Osten von Aller und Alter Leine mit den
fruchtbaren, von zahlreichen Entwässerungsgrä-
ben durchzogenen und mit Einzelbäumen und
kleinen Baumgruppen und Büschen bestande-
nen Marschwiesen begrenzt. Acker-, Wald- und

Heideflächen bestimmen das Bild im Westen.
Die Landesstraße 191 zwischen Ahlden und
Schwarmstedt, die den alten Ortskern im Osten
begrenzt, verbindet Grethem mit dem Ortsteil
Büchten und ist infolge reger Bautätigkeit mit
diesem, bis auf eine trennende Waldschneise,
fast vollständig zusammengewachsen.
Der alte Siedlungskern Grethems liegt auf bis zu
drei Meter vom Flussufer an aufsteigenden Tal-
sanddünen der eiszeitlichen Niederterrasse des
Allerurstromtales, die hier in allernächster Nähe
zum Fluss eine hochwasserfreie Ansiedlung
möglich machten. Der häufig wechselnde Fluss-
lauf der Aller hat innerhalb seines breiten Bettes
zahlreiche Altarme hinterlassen, so auch seit
1618 den schmalen Altarm, an dem seither
Grethem und weiter nördlich Ahlden liegt. Dieser
wird nach einem 1630 fehlgeschlagenen Umlei-
tungsversuch der Leine in dieses Bett „Alte
Leine“ genannt. Im Norden des Dorfkerns ist in
der 2. Hälfte des 19.Jh. anstelle einer kleinen
Fähre eine Brücke entstanden. Die jenseits des
Flusses aus den flachen Marschwiesen etwas
hervortretenden Ringwallreste einer früheren

Grethem, Fährweg 2, Stall/Scheune, Ende 18.Jh.


Grethem, Dorfstr. 4, Hofanlage


Burg (Flurnamen „Alte Burg“ oder „Burgwiese“)
gehen auf eine Zeit zurück, als die Aller wohl
westlich vorbeifloss und die Burganlage auf dem
Landweg mit den östlich gelegenen Siedlungen
Eickeloh bzw. Hodenhagen verbunden war. Die-
se sog. Burg Blankenhagen hat wohl schon im
7-9.Jh. bestanden und ist von Verwandten der
in Hodenhagen ansässigen Herren von Hoden-
berg, den Herren von Blankena, 1262 wieder
errichtet worden. Ob diese dann aufgrund ihrer
Lage den Hochwassern zum Opfer fiel, oder
von den Lüneburger Herzögen als Maßnahme
gegen das zunehmende Raubrittertum zu Be-
ginn des 14.Jh. zerstört wurde, ist unbekannt.
Die Siedlung „Greten“ wird unter der Herrschaft
des Lüneburger Herzogs Otto des Strengen
1304 erstmals urkundlich erwähnt. Mitte des
19.Jh. gab es 13 pflichtige Hausstellen, ein
Schulhaus sowie noch den adlig freien landtags-
fähigen Hof derer von Hodenberg, die haupt-
sächlich in Hudemühlen, heute Hodenhagen
jenseits der Aller, begütert waren. Lange Zeit
wurden auch die beiden fast zwei Kilometer
entfernten Hofstellen von Hörem dem Ort
Grethem zugerechnet. Ohne eigene Kirche
gehörte die Dorflage dem Kirchspiel Ahlden an
und damit auch dem Amt Ahlden.
Siedlungskern war möglicherweise der ehemali-
ge Gutshof, dessen zwischen Flussufer und
Dorfstraße erhöht liegende Parzelle heute mit
modernen bzw. stark veränderten landwirt-
schaftlichen Gebäuden bestanden ist. Die ge-
samte Struktur des fast fächerförmigen Haufen-
dorfes mit seinen unregelmäßigen Parzellen und
der offenen Bebauung ist, trotz zahlreicher Mo-
dernisierungen und Erneuerungen der Gebäu-
de, deutlich abzulesen. Grethem ist auch heute
noch weitgehend von der Landwirtschaft ge-
prägt. Nur wenige nachträglich eingefügte Neu-
bauten stören die Struktur der Hofanlagen, die
zusammen mit dem alten Baumbestand ein
weitgehend intaktes Dorfbild zeigen. Von den
ältesten Gebäuden sind aber teilweise nur noch
die historischen Giebel erhalten, oder sie sind,
wie die ehemalige Grützmühle von 1705 am
Übergang der Alten Leine, durch Umnutzungen
stark verändert worden und haben ihre Denk-
maleigenschaft verloren.
Die Hofanlage Fährweg 2 auf dem warftähnlich
erhöhten Eckgrundstück an der Alten Leine ist
einer von ehemals sieben Vollmeierhöfen, die
neben dem großen Gut existiert haben. Die An-
lage ist mit zwei wohl gegen Ende des 18.Jh.
errichteten Fachwerkgebäuden und einem klei-
nen Speicher an der dorfseitigen Grundstücks-
spitze Ecke Dorfstraße/Fährweg bebaut. Das in
Zweiständer-Bauweise errichtete Wohnwirt-
schaftsgebäude unter einem hohen ziegelge-
deckten Halbwalmdach ist auf einem Granit-
quadersockel errichtet worden. Das schöne,
großfachige Gefüge wurde bis heute wenig ver-
ändert. So ist der asymmetrische, nach Westen
zeigende Wirtschaftsgiebel noch durch seine
typischen, schmalen Kübbungen, durch Fuß-
streben sowie ein Einfahrtstor hinter Vorschauer
gekennzeichnet. Der mit dem Giebel nahe am
Fluss stehende Wohntrakt ist an den Traufseiten
eingezogen und zeigt K-Streben im Gefüge
sowie ein vorkragendes Giebeltrapez. Mögli-
cherweise bildete die offene Querdurchfahrt in
der schmalen und besonders langgestreckten

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