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Pantel, Etta [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 25): Baudenkmale in Niedersachsen: Landkreis Soltau-Fallingbostel — Braunschweig, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.43924#0244
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1919 die Errichtung von zunächst sechs Neben-
erwerbsstellen in der nördlich gelegenen Traue-
ner Siedlung zur Folge, die nach 1958 zu einer
dicht besiedelten Wohnsiedlung angewachsen
ist.
Die östlich der Straße liegende Hofstelle grenzt
mit ihrer südlichen Längsseite direkt an den
Fluss. In Straßennähe steht vor dem zuletzt
1958 abgebrannten und erneuerten Wohnge-
bäude der 1701 erbaute Speicher, Celler Stra-
ße 40. Seine Südostseite ist zusammen mit der
Scheune bei der Oertzebrückensprengung 1945
zerstört worden. Heute weist er ein in Teilen
desolates, 1 1/2-geschossiges Hochrähmgerüst
auf, dessen Vorkragungen von Knaggen unter-
stützt werden und das noch weitere zeittypische
Schmuckformen, wie geschwungene, profilierte
Türstürze über beiden Eingangstüren und der
Ladeluke aufzeigt.
Die beiden nebeneinander liegenden Höfe von
Kreutzen reichen mit ihren rückwärtig bewalde-
ten Grundstücken bis an den kleinen Fluss
heran. Die kleine Gruppe war zur Zeit der
Verkopplung bereits durch eine Anbauerstelle
ergänzt und ist heute durch mehrere kleine
Anwesen erweitert worden. Wiederum haben
hier Treppenspeicher aus drei Jahrhunderten die
teilweise im Krieg zerstörte oder im Nachhinein
stark veränderte historische Hofbebauung über-
dauert. Auf der östlichen Hofparzelle sind es
zwei Speichergebäude, die zu einem späteren
Zeitpunkt vor das inzwischen massiv ersetzte
Wohnhaus aus der Zeit um 1900 gesetzt
worden sind, Kreutzen 23. Der ältere, etwas
kleinere Speicher, der vermutlich Mitte des
17.Jh. entstanden und wohl in der 1. Hälfte des
19.Jh. verlängert und teilweise verändert wurde,
weist die für seine Erbauungszeit typischen
reichen Profilierungen auf. Diese zieren sowohl
die gekehlten Kragbänder des 1 1/2-geschossi-
gen Hochrähmgefüges unterhalb des ausladen-
den Satteldaches (mit jüngerer Treppenanlage)
als auch die Knaggen, welche traufseitig unter-
halb der von Balkenköpfen unterstützten Rähme
angebracht sind. Ungewöhnlich ist hier der
flachbogige Sturz der Laderaumtür des Giebels.
Das benachbarte, auf behauenen großen Gra-
nitsteinen aufgesetzte Speichergerüst von 1818
ist als schlichte Einheit ohne Fenstereinbauten
erhalten geblieben.
Sicherlich unterschiedlich genutzt wurde der
langgestreckte Treppenspeicher der westlichen
Hofanlage, der ganz im Hintergrund der übrigen
jüngeren Bebauung steht, Kreutzen 19. Er ist
1786 als verbohltes Hochräumgerüst mit einge-
zapften Ankerbalken und wandständigen Kopf-
bändern mit den üblichen Profilierungen errich-
tet und dann wohl im Zuge der nördlichen
Verlängerung 1881 teilunterkellert worden. Der
giebelseitige Zugang unter Satteldach liegt
unterhalb der Treppenanlage, die zu dem durch
Fenster veränderten Drempelgeschoss führt.
NEUENKIRCHEN

Das aus zehn Ortsteilen bestehende Gemeinde-
gebiet im Nordwesten des Kreises schließt di-
rekt an das der Stadt Soltau an. Es grenzt im
Norden und Osten an die große Gemeinde
Schneverdingen und im Westen bildet die Ge-
meindegrenze gleichzeitig die Grenze zum
Landkreis Rotenburg.

Neuenkirchen hat in jüngster Zeit, insbesondere
aufgrund seiner jährlich seit 1974 veranstalteten
Kunstsymposien und den ausgestellten Kunst-
objekten namhafter Künstler, die in die Land-
schaft eingepasst werden und in dieser verblei-
ben, eine überregionale Bekanntheit erlangt.
Der historische Kirchort Neuenkirchen im Mittel-
punkt des gleichnamigen Kirchspiels liegt mit
seinen fächerartig nach Süden und wie ein Fin-
ger nach Norden ausgedehnten Siedlungsflä-
chen in dem geografisch etwas nach Süden
verlagerten Mittelpunkt der Gemeinde. Ein-
schließlich der südlich gelegenen einstelligen
Hofanlage Holtmannshof und des kleinen Ortes
Hertel im Westen lebt hier mit fast 2.700 Ein-
wohnern knapp die Hälfte der Gesamtbevölke-
rung der Gemeinde.
Neuenkirchen bildet als Sitz der Gemeindever-
waltung das wirtschaftliche und kulturelle Zen-
trum der Umgebung. Die historisch bedeutende
Wegeverbindung des ehemaligen sog. „Karren-
weges“ zwischen Rotenburg und Uelzen durch-
schneidet heute als B 71 den Ort und bindet ihn
auf kürzestem Wege an das ca. elf Kilometer
entfernte Soltau bzw. an das etwas weiter ent-
fernt liegende Rotenburg sowie über die an-
schließende K 17 an das südlich gelegene Fal-
lingbostel an. Wie auf älteren Landkarten darge-
stellt, führte schon der wichtige Handelsweg
von Nienburg nach Harburg in Neuenkirchen
über den Hahnenbach, heute L 171, während
die alte Postroute den Bach weiter westlich bei
Hertel querte und dann den Weg über den
Ortsteil Tewel nahm.
Das Gemeindegebiet liegt zwischen dem Natur-
raum Südheide und dem der Wümmeniede-
rung. Der nordöstliche Geestrücken mit den bis
zu 100 Meter hohen ehemaligen Endmoränen-
wällen bildet eine Wasserscheide, von der aus
die Zuflüsse in das flache Wümmebecken nach
Westen oder in das Böhmetal nach Osten flie-
ßen. Der von ausgedehnten Feuchtwiesen be-
gleitete Bach und auch zahlreiche seiner kleinen
Zuflüsse bildeten auch hier schon in vorge-
schichtlicher Zeit die Siedlungsgrundlage für die
Ortsteile; denn eine möglichst ideale Ausrich-
tung der auf erhöhten, hochwassersicheren
Plätzen entstandenen Hofstelle zum Fluss oder
Bach sowie zu fruchtbaren Wiesen- und Acker-
flächen aber insbesondere auch Weideplätzen in
nahen Waldgebieten waren von größter Bedeu-
tung.
Die heutige Kulturlandschaft des Raumes wird
im Norden überwiegend von landwirtschaftlicher
Nutzung bestimmt. Im Süden sind die noch um
die Wende vom 19. zum 20.Jh. landschaftsprä-
gend gewesenen ausgedehnten Heideflächen
(u.a. Rienheide) großflächigen Kiefernaufforstun-
gen mit forstwirtschaftlicher Nutzung gewichen.
Somit ist die Weite der Landschaft mit ehemals
charakteristischen Fernblicken verloren gegan-
gen. Ausgangspunkt für die großen landschaft-
lichen Veränderungen war die in der 1. Hälfte
des 19.Jh. einsetzende Gemeinheitsteilung und
Verkopplung und der damit auch verbundene
Rückgang der Schafzucht. Einen geringen Flä-
chenanteil im Gemeindegebiet machen heute
einige Niedermoore, wie z.B. das sog. „Stichter
Flatt“ aus, die, ebenso wie einige brachgefaliene
Wiesenauen und Heideflächen, als Landschafts-
schutzgebiete ausgewiesen worden sind.

Trotz der zahlreichen steinzeitlichen Funde und
der damit belegten Besiedelung des Raumes
seit frühester Zeit ist Neuenkirchen selbst erst
ziemlich spät urkundlich erwähnt worden. In
einer Schenkungsurkunde von 1273, in der die
herzoglichen Güter des Kirchspiels dem Bischof
von Verden übergeben wurden und dieser somit
die kirchliche und weltliche Macht im Bistum
ausübte, fand Neuenkirchen mit dem benach-
barten Hellwege urkundlich als sog. „Freibann“
oder „Freigrafschaft“ Erwähnung. Die überwie-
gende Zahl der Höfe und ihre Bewohner dieses
Bereichs waren sog. Freie, die keine Abgaben
zahlten. Die Gerichtsbarkeit wurde von den
Bauernschaften selbst ausgeübt und nicht von
den herzoglichen Voigten (wie in Schneverdin-
gen) oder dann von dem Bischof als oberstem
Gerichtsherrn selbst. Diese besondere Gerichts-
hoheit im Freibann Neuenkirchen währte einige
hundert Jahre lang. Sie hatte sich auch nach
der Neugliederung des Landes während der
Schwedenherrschaft (1650-1705) auf die nun-
mehr im Herzogtum Verden liegende und dem
Amte Rotenburg zugeordnete Vogtei Schnever-
dingen übertragen, die Neuenkirchen damals
noch mitverwaltete.
Erst nach dem Niedergang des freien Gerichts
bekam das Kirchspiel Neuenkirchen, zusammen
mit dem benachbarten Kirchspiel Wolterdingen
(heute Stadt Soltau), um 1710 als Amtsvogtei
einen eigenen Amtsvogt und wurde 1735 von
Schneverdingen abgetrennt. Im Zuge der Re-
form der Amtsbezirke im Jahre 1852 wurde
Neuenkirchen wieder mit Schneverdingen zu-
sammengelegt und der Amtssitz kam nach
Schneverdingen. Aber schon mit der erneuten
Amtsreform von 1859 wurde dieser Bereich, der
ja schon seit 1720 zusammen mit dem Herzog-
tums Verden dem Kurfürstentum Hannover an-
gehörte, an die schon immer welfische Amts-
vogtei Soltau angeschlossen und bildete ab
1885 einen Teil des neuen Landkreises Soltau
im Regierungsbezirk Lüneburg.
Der Zusammenschluss der ehemals selbststän-
digen Gemeinden zur Einheitsgemeinde mit
Neuenkirchen im Mittelpunkt erfolgte 1974; seit-
dem wird die Bebauung am ehemaligen Markt-
und heutigen Verkehrsverteilungsplatz der Orts-
durchfahrten von Hauptstraße, Bahnhofstraße,
Soltauer- und Frielinger Straße, auf dem schon
1667 ein Jahrmarkt abgehalten wurde, durch
ein modernes Rathaus ergänzt.
Bei der Annäherung an Neuenkirchen bildet der
Kirchturm mit seiner hohen helmartigen Blech-
spitze, der das bewaldete Kirchengrundstück in
der historischen Ortsmitte überragt, einen mar-
kanten Blickpunkt. Er nimmt zusammen mit
dem anschließenden Kirchensaal den west-
lichen Teil des im Norden der Hauptstraße sich
ausbreitenden Kirchengeländes ein und liegt
dort eingerahmt von der Kirchstraße im Westen,
der Tiefen Straße im Nordosten und der Haupt-
straße im Süden hinter Grünflächen zurück.

Ev. Kirche St. Bartholomäus
Die Gründung der Kirche, Hauptstraße 6, ist,
wie in den übrigen Kirchorten, eng verbunden
mit der Gründung und Entwicklung des Ortes
selbst.

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