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Happel, Eberhard Werner
Der Ungarische Kriegs-Roman, Oder Außführliche Beschreibung, Deß jüngsten Türcken-Kriegs: Wobey Aller darinnen verwickelter Hoher Potentaten Länder, Macht, und Herrschafft, absonderlich aber eine curieuse Beschreibung von Ungarn, Persien und Türckey ... (Band 2): Eine außführliche Beschreibung, Der Kriegs-Sachen, So Anno 1684. Zwischen Den Alliierten Christlichen Potentaten und dem Türckischen Käyser fürgefallen — Ulm, 1687 [VD17 16:738584B]

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.43947#0826

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784 Deß Ungarischen
Unterdessen können damisch die Gerichts. siM
Personen leichttich bestochen werden / ja diese sind
in ihren unrechtmässigen Ans» derungen / weiche
sie so heimlich treiben/als es-mmer möglich ist/noch
«he zu befriedigen / als die Türcken / und kommet -W
«in unrechtmässiges S ückiein an den Tag / klagt iD
man es dem König/ der es nicht ungestraffl hingehen M
Ȋffet. '
Die Kanen halten das Gericht in ihren Pro« M
vintzen in deß Königs Namen / dessen Person sie für« iWl
stellen; Uber das aber setzr der König in diese Stadt WikA
einen Div-m-Legm , der von ihm allein cicpcnäiret/ ViNl
und der Kan einen der so Vie! ist / als ein dicu- M
ren-inr-criniineU dieser untek sucht und spricht das PÄ
Recht im Diebstahl/Schlagereyen und Mord-Tha« W
ten/und gidlAchtauf die Huren Häuser; Unter ihm HW
hat er einen , der gleichsam Wachtmeister über Wl
die Schaar-Wache ist / und ceß Nachts mit seinen W
Schaar-Wächtern / allerley Unordnung zu verhü,
ten/dur ch die Gaffen gehet/ und die/so er über die Zeit M
daselbst findet/wann sie nicht gnugsamsEntschuldi»
gungen anzuführen wissen / ins Gefängnüß wirfst. jM,
Es ist ein Kelomcr, welche so viel / als dec Erste und NM
Fürnehmste ist / wie vor Zeiten der iHbunu; ?lcbi,/j^
und in Zranckmch der kr-vok Uc .^-rrck-nä. Dieser M.
Kelontcrciepenriirt allein vom König welcher injede ,
Stadt einen setzet/ und ist sem Amr/ das Volckgegm
die unrechtmässige Gewaltthaten der Statthalter 4 /
zu schützen. 2
WasdenTodtschlaganbelanget/wird derselbe
auf das Schärffeste gestrafft und mag den Schuldi« I
gen kein Geld von der Sn affe befreyen; So bald , ,
man den Mörder ergriffen / führet man ihn vor den
Oiv-in-Lcgui, der einen kurtzen kroceU mit ihm ma-
 
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