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N. 23.
H eidelberger
Jahrbücher der Literatur.

Der Sponheimische Surrogat- und Successionsstreit
zwischen Baiern und Baden.
C)
Bekanntlich hatte der Umschwung der Dinge, welcher im
J. t8i3. durch die Völkerschlacht hei Leipzig bewirkt wurde,
für Baden die sehr nachtheilige Folge, dass von Seiten Baierns
Ansprüche an mehrere Landestheile Badens erhoben wurden,
Ansprüche , welche man von derselben Seite mit dem Rechte
der Söhne des Grossherzogs Karl Friedrich zweiter Ehe zur
Regierungsnachfolge in Verbindung setzte. Der Keim oder der
Grund dieser Ansprüche lag in dem Vertrage, welchen Baiern
mit Oesterreich den 8. Oktober i8t3. zu Ried abgeschlossen
hatte. Durch diesen Vertrag verpflichtete sich Baiern zu allen
den Cessionen, Welche für nöthig erachtet werden würden,
um den beiden Staaten eine angemessene militärische Scheid-
linie zu verschaffen. (Art. 2.) Dagegen verpflichtete sich Oe-
sterreich (Art. 3-), für sich und in Einverständnis mit seinen
Bundesgenossen, seine wirksamste Dazwischenkunft und, wo
nöthig, alle seine Kräfte anzuwenden, Baiern die vollständigste
Entschädigung zu verschaffen. Diese Entschädigung müsse dem
Königreiche Baiern annehmlich und von der Art seyn, dass
sie mit demselben einen vollständigen und nicht
unterbrochenen Zusammenhang bilde. (Wo konnte
eine solche Entschädigung anders gesucht und gefunden wer-
den, als — in dem Grossherzogthume Baden?) Die langwie-
rigen Verhandlungen , zu welchen dieseStipulation führte, kön-
nen hier als bekannt mit Stillschweigen übergangen werden *).
*) Vgl. die Eingangs angesührte Schrist S. , wo man diese
Verhandlungen sehr gut zusammengestellt findet. Der Vf. ge-
denkt S. 161. eines im Druck erschienenen Rechtsgutachtens,
welches sich aus dieseAnsprüche Baierns bezieht. Dieses Gut-
achten ist von so eigener Art und ist schon So sehr zu einer lite-
XXI. lahrg. 4. Heft. 23
 
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