1828.
. 35.
Heidelberger
Jahrbücher der Literatur.
Joh. Friedr. v. Flatt, Vorlesungen über den Brief
Pauli an die Römer.
(Be-sc/Hnyh.)
Denn sobald Gott und Menschen gegen einander wie *Va-
ter und Kinder zu denken sind, so könnte doch wohl selbst
etn mönchischer, kinderloser Scholastiker nicht mehr auf die
Subtilitätkommen, einem Vater, wieerseynsoll, doch noch
eine solche rechtswidrige Strafgerechtigkeit zuzuschreiben %
nach welcher er dem verirrten , aber jetzt gewiss für das Rechte
entschlossenen Kinde dennoch nicht vergeben könnte oder
wollte, bis erst ein Unschuldiger an seiner Stelle gemartert
worden wäre.
Gerade diese Hoffnung aber, dass der Verf. von einer
nach philologischen Regeln richtigeren und den unverkünstel-*
ten Ideen von Gott gemässeren Auslegung zu überzeugen ge-
wesen wäre, beruht hauptsächlich darauf, dass, wie diese
ganze Flatts würdige Schrift beweist, Er so sehr nach kla-
ren Begriffen rang und auch die philologischen Grundlagen zu
bearbeiten, kenntnisreich, geübt und sorgfältig war. Wie
genau erwägend und durchgeführt ist S. 86 — 9i. der Excur-
sus über den paulinischen Begrifs von nur dass freilich
das vorausgesetzte Dogma : wie wenn aller Menschen Heil
daran läge , dass Gott, der gerechte, um eines gemarterten Recht-
schaffenen willen alle Nichtrechtschaffene, wenn sie nur jenen
für ihren Stellvertreter annähmen , doch als Rechtschaffene be-
handeln wolle! Ihn allzu geneigt gemacht hatte, das ^Vort
wo möglich, in jener Bedeutung des begnadigenden
Gerecht-sprechens sich zu übersetzen. Um jenes Dogma willen
beginnt der Excursus mit der deswegen nothwendigen Behaup-
tung: beisst im Brief an die Römer Kap. 3,4-5. und
im Brief an die Galater nicht „rechtschasfen machen, bes-
sern, oder zur Rechtschaffenheit leiten". Ungeachtet dieses
Vorurtheils läugnet der Verf. nicht, dass &xa'cvv diese Bedeu*
XXI. Jalirg. 6. Hest. 35
. 35.
Heidelberger
Jahrbücher der Literatur.
Joh. Friedr. v. Flatt, Vorlesungen über den Brief
Pauli an die Römer.
(Be-sc/Hnyh.)
Denn sobald Gott und Menschen gegen einander wie *Va-
ter und Kinder zu denken sind, so könnte doch wohl selbst
etn mönchischer, kinderloser Scholastiker nicht mehr auf die
Subtilitätkommen, einem Vater, wieerseynsoll, doch noch
eine solche rechtswidrige Strafgerechtigkeit zuzuschreiben %
nach welcher er dem verirrten , aber jetzt gewiss für das Rechte
entschlossenen Kinde dennoch nicht vergeben könnte oder
wollte, bis erst ein Unschuldiger an seiner Stelle gemartert
worden wäre.
Gerade diese Hoffnung aber, dass der Verf. von einer
nach philologischen Regeln richtigeren und den unverkünstel-*
ten Ideen von Gott gemässeren Auslegung zu überzeugen ge-
wesen wäre, beruht hauptsächlich darauf, dass, wie diese
ganze Flatts würdige Schrift beweist, Er so sehr nach kla-
ren Begriffen rang und auch die philologischen Grundlagen zu
bearbeiten, kenntnisreich, geübt und sorgfältig war. Wie
genau erwägend und durchgeführt ist S. 86 — 9i. der Excur-
sus über den paulinischen Begrifs von nur dass freilich
das vorausgesetzte Dogma : wie wenn aller Menschen Heil
daran läge , dass Gott, der gerechte, um eines gemarterten Recht-
schaffenen willen alle Nichtrechtschaffene, wenn sie nur jenen
für ihren Stellvertreter annähmen , doch als Rechtschaffene be-
handeln wolle! Ihn allzu geneigt gemacht hatte, das ^Vort
wo möglich, in jener Bedeutung des begnadigenden
Gerecht-sprechens sich zu übersetzen. Um jenes Dogma willen
beginnt der Excursus mit der deswegen nothwendigen Behaup-
tung: beisst im Brief an die Römer Kap. 3,4-5. und
im Brief an die Galater nicht „rechtschasfen machen, bes-
sern, oder zur Rechtschaffenheit leiten". Ungeachtet dieses
Vorurtheils läugnet der Verf. nicht, dass &xa'cvv diese Bedeu*
XXI. Jalirg. 6. Hest. 35