N. 39.
1828.
H eidelberger
Jahrbücher der Literatur.
Compte genePal de sadministration de la justice
criminelle en France.
(Be^cMn)
Das Einzige, was man auch in diesen Tabellen vermisst,
ist die Aufzählung der Fäiie, in weichen zwar die Gerichte
(oder, nach der Französischen Verfassung, die Beamten der
gerichtlichen Polizei) amtlich in Kenntntss gesetzt wurden,
dass ein Verbrechen verübt worden sey, der Thäter jedoch
nicht entdeckt werden konnte. — Ein besonderes Interesse
haben in der vorliegenden Beziehung diejenigen Vergehen,
welche von Staatsdienern bei der Verwaltung ihres Dienstes
verübt werden Wenn z. B. in einem gewissen Fache des
Staatsdienstes Dienstvergehungen sehr oft oder weit öfterer,
als in einent andern Fache, welches Aehnüchkeit mit jenem
hat, Vorkommen, so wird man, die Ursachen dieser Erschei-
nung erforschend, nicht selten zu dem Resultate gelangen,
dass in jenem Fache die Formen oder die Regeln der Verwal-
tung einer Abänderung bedürfen. Die neuesten Ktiminal-
tabellen des Französischen Reichs haben auch für diese Ver-
gehungen mehr, als die früheren, gethan. Und doch lassen
sie noch Einiges zu wünschen übrig.
Es ist in detn Obigen nur von der Statistik der Straf-
gerechtigkeitspslege gehandelt worden. Kaum ein geringeres
Interesse aber bat dte Statistik der Rechtspflege in
bürgerlichen Sachen, besonders Wenn man mit ihr,
wiebillig, die Statistik der civilrecbtlichen Poli-
zei d. i, desjenigen Theiles der Polizei , welcher die Siche*
rung der Utvihechte bezweckt, vereiniget. Tabellen über
diesen Zweig oder über diese Zweige der Statistik würd-n
z. B. ergehen müssen? Die Zahl der Adoptionen, welche in
dem Jahre geschehen sind — die Zahl der Emansipationen —-
XXI, Jbhrg. 6. Hesh
1828.
H eidelberger
Jahrbücher der Literatur.
Compte genePal de sadministration de la justice
criminelle en France.
(Be^cMn)
Das Einzige, was man auch in diesen Tabellen vermisst,
ist die Aufzählung der Fäiie, in weichen zwar die Gerichte
(oder, nach der Französischen Verfassung, die Beamten der
gerichtlichen Polizei) amtlich in Kenntntss gesetzt wurden,
dass ein Verbrechen verübt worden sey, der Thäter jedoch
nicht entdeckt werden konnte. — Ein besonderes Interesse
haben in der vorliegenden Beziehung diejenigen Vergehen,
welche von Staatsdienern bei der Verwaltung ihres Dienstes
verübt werden Wenn z. B. in einem gewissen Fache des
Staatsdienstes Dienstvergehungen sehr oft oder weit öfterer,
als in einent andern Fache, welches Aehnüchkeit mit jenem
hat, Vorkommen, so wird man, die Ursachen dieser Erschei-
nung erforschend, nicht selten zu dem Resultate gelangen,
dass in jenem Fache die Formen oder die Regeln der Verwal-
tung einer Abänderung bedürfen. Die neuesten Ktiminal-
tabellen des Französischen Reichs haben auch für diese Ver-
gehungen mehr, als die früheren, gethan. Und doch lassen
sie noch Einiges zu wünschen übrig.
Es ist in detn Obigen nur von der Statistik der Straf-
gerechtigkeitspslege gehandelt worden. Kaum ein geringeres
Interesse aber bat dte Statistik der Rechtspflege in
bürgerlichen Sachen, besonders Wenn man mit ihr,
wiebillig, die Statistik der civilrecbtlichen Poli-
zei d. i, desjenigen Theiles der Polizei , welcher die Siche*
rung der Utvihechte bezweckt, vereiniget. Tabellen über
diesen Zweig oder über diese Zweige der Statistik würd-n
z. B. ergehen müssen? Die Zahl der Adoptionen, welche in
dem Jahre geschehen sind — die Zahl der Emansipationen —-
XXI, Jbhrg. 6. Hesh