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502

Rösling's Logik.

/3) Von den Einteilungen,
y) Von den Beweisen.
2) Concrete (sogenannte angewandte).
Nun die Logik selbst. Nach Erörterungen über den Begrifs
der Vernunft und ihr Verhältniss zur Sinnlichkeit und zum
Verstände (S. 52 BF.) , wo nur allzu tyrannisch gegen die Ty-
rannei des Sprachgebrauchs verfahren zu seyn scheint, wer-
den §. 4- S. 68 ff. aus den Grundfunktionen des Denkvermögens
die vier einfachsten und obersten Denkprodukte deducirt. Von
diesen geht der Hr. Verf. §. 5 ff. über zur Aufstellung der ihnen
zugehörenden obersten Denkgesetze, oder logischen Princi-
pien. Es sind nach ihm ihrer sechs in folgender Ordnung:
l) der Satz des Grundes; 2) des ausgeschlossenen Dritten;
3) des disjunktiven Bestimmens; 4) der totalen und partiellen
Identität; 5) der totalen und partiellen Contradiktion; 6) der
Einstimmung. Es braucht gar nicht erinnert zu werden, wie
ganz abweichend in Stoff und Anordnung von den Lehren aller
Logiker diese Lehre sey. Der Hr. Verf. ist jedoch nicht al-
lein innigst von der Richtigkeit derselben überzeugt, sondern
er sucht sie auch zu rechtfertigen §. 12. S. 119 der Logik, und
durch sehr vielseitige Polemik in den kritischen Bemerkungen.
Indessen verhehlt er sich billigerweise keineswegs (s. schon
Vorrede S. XIII.), dass er vielen Widerspruch finden werde.
Besonderes Gewicht legt er auf die Unterscheidung zwischen
dem Satze des ausgeschlossenen Dritten, und dem des disjunk-
tiven Bestimmens, so wie zwischen diesem und dem des Wi-
derspruchs; wie ersieh denn darüber in der Vorrede S. XI.
(womit S. 149 der kritischen Bemerkungen verglichen werden
muss) also vernehmen lässt: „Dass der Satz des ausgeschlos-
senen Dritten, „zwischen B und nonB gibt es kein dem B
oder nonB contradictoriscb opponirtes Drittes", wesent-
lich von meinem Principe des disjunktiven Bestimmens eines
Individuums A, ^jedes A muss entweder B oder nonB seyn",
Verschieden sey, das wird wohl jeder Unbefangene sogleich
iin Momente des Lesens der beiden so eben angegebenen Sätze
begreifen können. — Dass man ferner den Satz , „ A aut est
B, aut non est B " , in einer solchenAusdehnung, „dass A ein
Individuum und auch ein Begriff, kurz eine jede Art von Ge-
genstand seyn könne", aufgastellt hat, das ist ein Fehler, den
man in keinem Lehrbuche der Logik — —— — finden sollte.
Der Satz, „alle Menschen zusammengenommen (A) sind ent-
weder gelehrt (B) oder sie sind nicht (non sunt) gelehrt (B)",
ist offenbar falsch [wie? der Satz: „dieGesammtheitder
Menschen sey nicht gelehrt", wäre falsch? das eigene Bei-
 
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