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N. 33.

1828.

Heidelberger

Jahrbücher der Literatur.

Caji Julii Caesaris Commentarii de Belio Civih.
Von Held.
Ebend. ad illud extremum — dz^ce^^m est. Hier würden
wir der Vermuthung Oudendorps dejcezzjzznzert mehr Gehör ge-
geben haben. Die Verteidigung des dzjcejizvm können wir
nicht für genügend erklären. Schon der Umstand , dais man
sagt: dejcezzJereßJ, aber dbceJere m, spricht für jenes. Die
Uebereinstimmnng der Handschriften aber ist hier nicht so ge-
wichtvojj , da Jeicen.m?n und dzjcei^zzm wenig verschieden aus-
sehen und klingen , auch eine unrichtig gelesene Abbreviatur
das weniger gute Wort in den Text gebracht haben kann. —
I. 7. p. 15. Bei „Caesar apz/d milites concionatur" hätte doch
etwas mehr gesagt werden können und sollen, als das lakoni-
sche : So Cäsar immer. Wenigstens sollte das <zpzzJ erklärt
und auf die Analogie von apzzd jzzdzc^^ cazz^am oder Jzcere
hingewiesen seyn. — Ebend. p. 16- steht srzZuzzutza, gegen die
richtige Orthographie (s. Grotefends Orthographie im zweiten
Theile seiner Lat. Gramm §. 139.) für trz^zmürza, und doch da-
bei in der Note tribunicisch, welches ja tribunitisch
heissen müsste, wenn jenes recht wäre. Die Analogie mit
patrzczzzj, wie dielnschriftenfastobneAusnahme haben, spricht
für trz^zzzzzczzz^ laut genug. — I. 25. p. 38. in haberet.
Wenn es darauf ankam, nachzuweisen, wo, ausser bei Cäsar,
diese seltsame Construction sonst noch vorkomme , so konn-
ten, ausser den von Oberlin entlehnten Beispielen, noch gar
viele gegeben werden. Wir verweisen der Kürze wegen nur
auf Emest. Clav. Ciceron. Facciolat. in Lex. Lat. Gronov. ad
Gell. N. A. I. 7. G. J. Vossius de Construct. c. 65- Garaton.
ad Cic. in Verr. 11. 27. Garaton. ad Cic. Philipp. V. 12. p. 144-
ed, \Vernsd. 111. 4- p. l3. XII. 2. p. 427. Moeb. ad Caes. de
B. G. IV. 12. p. 210, Cic. Divin. in Caecil. 21. und die Aus-
leger zu der vom Herausg. angeführten Stelle desLivius H. 14.
XXI. Jahrg. 6. Hest. 33
 
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