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X'-'. 54. HEIDELB. JAHRB. D. LITERATUR 1881

L. (/<?$ Le/M&egT'^s.
(^BescA^M/s.J
Rechtschalfenheit ist Willigkeit für das Rechte, weit
es a!s solches achtungswürdig und wünschenswerth ist.
Und so ist RechtschaSenheit aHerdings auch Liebe gegen
Gott, indem man mit ihm, um seiner Vollkommenheit wil-
len, innig übereinstimmen möchte. Aber hierin ist nichts
von jener sentimentalen Maxime, welche, wenn sie
deutlich spräche, sich ungefähr so ausdrücken mülste:
Weil wir denn doch (das , was wir aus der Idee
von Gott ohnehin gewifs wissen müssen) endlich histo-
risch sehen, dafs Gott das Wohl der Menschen, beson-
ders durch die Hingebung Jesu , so recht angelegent-
lich wollte, so können wir ihm doch auch nicht die
Gegenliebe versagen, mit dem Rechten und Guten, was
er will, in Uebereinstimmung zu treten! — Die gottes-
würdige Rechtschadenheit ist ein viel zu ernster, sich
zur Heiligung (Kytoccr^dg Röm. 6, 19. 1 Cor. 1, 30.)
erhebender Gemüthszustand , als dafs er nur auf gegen-
seitigem gefälligen Wohlwollen beruhen könnte. Es ist
keine Rechtschadenheit, wenn sie nicht aus der Ueber-
zeugung, dafs das Rechte zu wollen an sich das Höchste
und Nothwendige, und ebendeswegen auch das der Gott-
heit Genügende ist, entsteht.
Allerdings spricht die Schrift öfters davon, dals
die Sendung und Hingebung Jesu den Menschen ein
grolser Beweis der Menschenliebe Gottes, oder ein Zei-
chen des göttlichen Erbarmens Röm. 3, 25.
1 Joh. 4, 10.) sey. Aber nie wird die Rechtschaf-
fenheit nur als eine Gegenliebe beschrieben.
Da wo die Liebe gegen Gott als das Gesetz der Gesetze
angegeben ist, ist sie eine reine Willigkeit, mit
dem Vollkommenen oder Alleinguten, um dieser Erha-
XXIV. Jatug. 9 Heft. 54
 
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