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Nr. 28. HEIDELBERGER 1856.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Helfenstein: Gregor’s VII. Bestrebungen.
(Schluss.)

Der einzige Codex, dieser Schrift, welche ich oben als unedirt
bezeichnete, obschon die Inhaltsanzeige davon zweimal gedruckt ist
und Proben der einzelnen Abschnitte, befindet sich in der Karlsruher
Hofbibliothek. Die Ueberschriften der 78 Capitel gab Grandidier in
den Pibces justificatives de l’histoire d’Alsace, tome II. p. 165 ff.
heraus. Dieser zweite Band Grandidiers ist jedoch nicht gedruckt
worden, denn der Verf. starb vor der Vollendung, nur die pibces
justificatives wurden voraus edirt, kamen aber nicht in den Han-
del, und sind daher äusserst selten auf Bibliotheken zu finden.
Dasselbe Inhaltsverzeichniss nebst der Dedication an Gebehard und
den Capiteln 38, 41 (quod pro Heinricianis non sit orandum) hat
Molter abdrucken lassen in: „Beiträge zur Geschichte und Literatur,
aus einigen Handschriften der markgräflich badischen Bibliothek“,
Frankfurt 1798. Molter gibt hier S. 153—168 eine teutsche Ein-
leitung, welche für die Untersuchung über die Handschrift ihre Ge-
schichte und Beschreibung nichts enthält. Er sagt: vielleicht blieb
das Werk Manegold’s wegen seiner Lehrsätze unterdrückt und so
lange vergraben. Dieses glaubt er aus einer Stelle Gerhohi praepos.
reicherspergensis in seinem über epistolaris apud Pez, anecd. t. II.
p. II, p. 491: Manegoldus iam defunctus; unde optamus, über ipsiu3
cum ipso sit sepultus. Molter leitet desshalb von diesem Manegoldus
das italienische Schimpfwort Manigoldo ab! Er hat keine Beschrei-
bung und Geschichte des Codex gegeben, da ihm die Schrift Ma-
negold’s zu unwichtig schien. Seine Worte darüber S. 159 sind:
„ich hätte dieses abentheuerliche Werk in der Vergessenheit ge-
senkt gelassen, wenn es nicht zu einem neuen Beweise der Glück-
seligkeit unsrer Tage gegen jene finstere Zeiten diente.“ Nach
solchen Vorstellungen ist natürlich jedes historische Studium eine
Thorheit. Äusser bei Grandidier und Molter ist auch in Scliloezer’s
Briefwechsel dieses Werk Manegold’s Heft 48 erwähnt. Von der
Beschreibung und Geschichte des Codex hebe ich hervor, dass der-
selbe defect ist, was weder Grandidier noch Molter anführen. Die
Seite 102 ist in der Mitte durchschnitten, offenbar als thatsächliche
Kritik über den Inhalt, es beginnt dort das im Inhaltsverzeichniss
als lezter Abschnitt angeführte Capitel: De continentia clerico-
rum LXXVin. Hec est rescriptio sancti odalrici .... Die Rück-
seite von Fol. 102 also das Fragment dieses Capitels 78 ist durch
XLIX, Jalirg. 6, Heft, 28
 
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