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Nr. 11. HEIDELBERGER 1856.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Vorlesungen über clie Theorie des deutschen gemeinen bürgerlichen
Prozesses, gehalten auf den Universitäten Göttingen, Heidelberg
und Jena, von Dr. Christoph Martin, Grossherz. Sachsen-
Weim arischen Geheimen Justizrathe u. s. w. Herausgegeben unter
dessen Mitwirkung von seinem Sohne Dr. Theo dor Martin,
Grossherz. Sächsischen Justiz amt manne zu Creuzburg. Erster
Band. Leipzig: F. A. Brockhaus. 1855. ÄV. u. 584 S. 8.
Des Verf. Lehrbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Pro-
zesses erschien während des Zeitraums von 1800 bis 1838 in zwölf
Ausgaben. Der Ordnung dieses Lehrbuches folgen die gegenwär-
tigen Vorlesungen. Eine Eigenthümlichkeit dieser Ordnung ist der
Abschnitt: Von den Prozesshandlungen in ihrer Verbindung
untereinander. Er bildet einen Uebergang von dem, was man als
Inhalt des allgemeinen Theils zu betrachten pflegt, zum besondern.
Der vorliegende 1. Band der Vorlesungen bricht vor ihm mit dem
Schlüsse des ihm vorangehenden Theils ab. Die Vorrede des Verf.
erklärt sie für das Product seiner academischen Vorlesungen wäh-
rend des Zeitraums von 1795 bis 1842. Die Vorrede des Heraus-
gebers gibt Rechenschaft von seinem Bestreben, die treue Darstellung
jenes Productes zu liefern, in Beziehung auf welches der Verf. sich
dahin ausspricht: dass er von jeher es sich zur Pflicht gemacht habe,
den deutschen Civilprozess nicht als eine blosse Zusammenstellung
von nur zufälligen äussern Handlungen und Formalitäten darzustel-
len, sondern den innern Zusammenhang derselben und die Grund-
sätze, auf welchen dieses Verfahren beruht, nebst dessen gesetz-
mässiger Richtung seinen Zuhörern zu entwickeln. Dass der Verf.
eine gleiche Pflicht in der Abfassung seines Lehrbuches vor Augen
gehabt, wird schwerlich verkannt werden. Es ist die Arbeit eines
thätigen Lebens während eines halben Jahrhunderts, und zwar nicht
bloss literarische Production, sondern wissenschaftliche Arbeit,
durchgeführt in einem Gebiete von Sprossen verschiedenartiger Wur-
zeln , überfluthet von einer Masse unreifer halbwilder literarischer
Sprösslinge verschiedenartiger Abkunft; und durchgeführt mit uner-
schütterlichem consequentem Festhalten an den leitenden Grundsätzen,'
unbeirrt von dem Anpochen nicht legitimirter Eindringlinge. Des
Verf. Lehrbuch vermogte den neueren Forschungen im Gebiete des
römischen Prozesses gegenüber in souverainer Unabhängigkeit zu
verbleiben. Das was ihre Ergebnisse der Behandlung der heutigen
Prozessdoctrin, wenn sie geeignet benutzt würden, aufprägen könn-
ten, den Ausdruck des juridisch organischen Wesens des Prozesses,
das hat, wenn auch von einer andern Seite her, das Lehrbuch des
XLIX. Jahrg. 3. Heft. 11
 
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