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Gerhard Seeliger. Volksrecht und Königsrecht?
Karolingern, den Neubegründern des fränkischen Reichs, war es
vorbehalten, eine neue und glänzendere Periode umfassender und
mannigfachster legislatorischer Massnahmen einzuleiten. Die Nach-
richten über Chlothars II. alamannische Gesetzgebung reichen,
über einen Zeitraum von fast zwei Jahrhunderten hinweg, jenen
Meldungen die Hand, die von ähnlicher, nur ungleich reicherer
Fürsorge des grossen Karl zu sagen wissen.
(Fortsetzung und Schluss im nächsten Heft.)
Gerhard Seeliger. Volksrecht und Königsrecht?
Karolingern, den Neubegründern des fränkischen Reichs, war es
vorbehalten, eine neue und glänzendere Periode umfassender und
mannigfachster legislatorischer Massnahmen einzuleiten. Die Nach-
richten über Chlothars II. alamannische Gesetzgebung reichen,
über einen Zeitraum von fast zwei Jahrhunderten hinweg, jenen
Meldungen die Hand, die von ähnlicher, nur ungleich reicherer
Fürsorge des grossen Karl zu sagen wissen.
(Fortsetzung und Schluss im nächsten Heft.)