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Historische Vierteljahrsschrift — 3.1900

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Davidsohn, Robert: Ueber die Entstehung des Konsulats in Toskana
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https://doi.org/10.11588/diglit.60745#0022
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Robert Davidsohn.

tisch behandelt zu werden pflegte, in dem Erwerbe der vollen
Jurisdiktion den Ursprung munizipaler Selbständigkeit gesucht
hat, die doch in Wahrheit das Werk unendlich langsamer Ent-
wickelung war, einer Entwickelung, die nur von einem gewissen
Zeitpunkt an in ein viel schnelleres Tempo geriet, zumal in den
Städten von einiger Bedeutung und zwar gemäss dem Fortschreiten
ihres wirtschaftlichen Gedeihens. Ihr Ausgangspunkt abei’ war
der gleiche in den engen Verhältnissen kleiner ländlicher Gemeinden
und innerhalb städtischer Mauern. Wie, wenn sich urkundlich
nachweisen lässt, dass das Konsulat dort bestand, wo man nicht
einmal einen Anspruch auf Jurisdiktion erhob, noch zu erheben
vermochte ?
Der Beweis lässt sich führen, und es zeigt sich, dass das
Konsulat verträglich ist mit einem allerbescheidensten Umfange
von Verwaltungsbefugnissen, dass es nur den Anspruch auf eine
gewisse Selbständigkeit bei im übrigen unbestrittener Abhängig-
keit zum Ausdruck bringt.
Am 7. November 12231 erschienen Gesandte Bolognas in
Pistoja, um vor Podesta und Rat Klage über Verletzung des
durch den Kardinal Hugolin von Ostia zwischen den Städten
gefällten Schiedspruches zu führen, da die Leute von Sambuca
in den benachbarten Ortschaften Pavana und Porretta Häuser
niedergebrannt und Menschen getötet hätten. Der Podesta von
Pistoja behauptete, die Angelegenheit berühre Bologna nicht, da
die betreffenden Gebiete, und namentlich auch Pavana, das für
unsere Erörterung in Betracht kommt, zur Jurisdiktion des
Bischofs von Pistoja gehörten. Die von Pavana seien „Iwmines
clomini episcopi Pistoriensis“ „et ad eum jurisdictio Sambuce et
Pavane spectat pleno jure et in maleficiis et in omnibus aliis“.
Dagegen hatten die Gesandten Bolognas behauptet, Pavana sei
von Bologna abhängig. ■— Es handelt sich hier um Ortschaften
im Grenzgebiet des Bolognesischen und des Pistojesischen, die
auf der Höhe des Apennins gelegen sind, und es sei gleich er-
wähnt, dass Pistoja insofern im Rechte war, als Pavana in der
That in seinem Gerichtssprengel lag und in Abhängigkeit vom
Bischof Pistojas stand. Otto III. hatte 9982 diesem unter anderen

1 Savioli, Annali di Bologna (Bassano 1789—95) III, 2; 51.
s 998 Apr. 27. M. G. Diplom. II, 2; 709.
 
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