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Historische Vierteljahrsschrift — Leipzig, Dresden: von Baensch-Stiftung, Band 4.1901

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Götze, Alfred: Die Artikel der Bauern 1525
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https://doi.org/10.11588/diglit.60746#0045
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Die Artikel der Bauern 1525. 31

lich aus den 12 Artikeln entlehnt ist und recht schlecht zu den
andern 15 Artikeln passt, die sich aus einer nicht näher definierten
Billigkeit ableiten (zum sechsten ist unser begeren auch nit
unbillichen) und nie als berechtigte Forderungen, sondern als
Bitten an die Gunst und Gnade der Behörde auftreten. Von
den in ihrem Prinzip also unverstandnen 12 Artikeln wird immer
nur der sachliche Teil der Forderungen übernommen, die Be-
rufung auf das göttliche Recht, z. B. bei Pfarrwahl, kleinem
Zehnten, Allmenderechten und Gilten weggelassen; wo das nicht
glatt ging, wurden mehrere Artikel der zwölf in einen neuen
zusammengezogen, so der 11. und 3. zum vierten, der 4. und 5.
zum sechsten der Erringer. Fast unverändert wurde der 9. Artikel
herübergenommen, der sich ja nur auf die alten Satzungen beruft.
Ganz weggeblieben ist der 6. 7. und 10. Artikel. Die Krringer
fühlten sich also wohl mit Diensten nicht beschwert, und All-
mendeäcker waren ihnen vielleicht nicht entzogen worden. Im
2. Artikel ist die Versorgung des Pfarrers weiter ausgeführt und
zwar abweichend von den 12 Artikeln, ausserdem sind acht
Artikel neu eingefügt. Sie handeln teils von Lasten der Eıgen-
schaft, teils von Mühlzwang, der vorletzte bittet um geordnetes
Rechtsverfahren. Durch diese Zusätze und durch ihre ungleiche
Behandlung der 12 Artikel bekommen die Langenerringer wieder
einen vorwiegend agrarischen Charakter, so gleichen sie etwa
den Baltringer Artikeln, nur bedeutet bei ihnen, so verständig
und zweckmässig sie an sıch sind, was dort Fortschritt und
Keim einer höheren Entwicklung war, Rückbildung und Still-
stand.

Im ganzen zeigen sich so die Langenerringer für die 12 Ar-
tikel und das göttliche Recht unreif. Diese Unreife wiederholt
sich oft, wo die 12 Artikel rezipiert werden, und das geschieht
hundertfach zwischen Elsass und Thüringen. Oft wird sie sich
unserm Auge nur dadurch entziehen, dass die 12 Artikel unver-
ändert überreicht werden, selten tritt sie so rührend zu Tage,
wie in den Hohenloher Artikeln vom 4. April!, die am Eingang
erklären, ‘wie die zwölff artickel im drucktenn büchlin begriffen
sein, wöllen sie also vfftzurichten vnd beuesten begert haben,’
und diesen Wunsch am Schlusse für Hauptrecht, Handlohn,

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