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Historische Vierteljahrsschrift — Leipzig, Dresden: von Baensch-Stiftung, Band 4.1901

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60746#0518
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Kleine Mitteilungen.

Weizsäckers Editionsregeln. Wie zu erwarten stand, hat
Ludwig Quidde im Vorwort zum XI. Bande der Deutschen Reichstags-
akten sehr energische Verwahrung eingelegt gegen die Kritik, die
ich in meinen Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte an
einem Teil von Weizsäckers Editionsgrundsätzen geübt habe: hatte
er doch noch im XI. Bande der Reichstagsakten die vortreffliche
Bewährung jener Grundsätze. gerühmt. Es ist im Interesse der Sache
wohl unerlässlich, dass ich einiges darauf erwidere.

Zwischen Quidde oder Weizsäcker und mir handelt es sich zum
Teil um eine prinzipielle Verschiedenheit des Standpunktes, worüber
sich Quidde indessen nicht ganz klar geworden ist; anderenteils dagegen
kann ich ihm den Vorwurf nicht ersparen, dass er gegen Windmühlen
ficht. Das möge zunächst das Folgende erläutern. Von einem Ver-
fahren, das ich (S. XVI) als sprachgeschichtlich nicht ganz einwand-
frei bezeichne, mit dem man indessen für praktische Zwecke in der
Hauptsache einverstanden sein könne, behauptet er (S. VI), ich erkläre
es für unberechtigt. Wo ich von Momenten spreche (S. XIV f.), die
hinzukommen, die mitgespielt haben können, thut er, als sei es für
mich das Wesentliche. Wenn ich sage (S. XVII): „will man einmal
auf die Sprachgeschichte Rücksicht nehmen‘, nämlich wie Weizsäcker
es thut, so schiebt er mir die Konsequenzen in die Schuhe, obgleich
ich jene Rücksichtnahme ausdrücklich ablehne. _Quiddes Versehen
besteht darin, dass er die allgemeinen sprachgeschichtlichen Auseinander-
setzungen, die ich meiner Kritik einzelner von Weizsäckers Regeln
voranschicke, mit dieser vermengt und aus jenen unberechtigter Weise
unmittelbare Folgerungen für diese ableitet. Jene sprachgeschichtlichen,
oder besser schreibgeschichtlichen, Erörterungen wollen erstens Weiz-
säckers Vermutungen über die Entstehung der Konsonantenhäufungen
nicht korrigieren, sondern nur ergänzen; und sie wollen zweitens eine
bloss allgemeine Grundlage zur Kritik der spätmittelalterlichen Ortho-
graphie liefern, mit dem Ergebnis (meine S. XV unten), dass sich
„diese philologischen Einsichten .. nicht ..... ohne weiteres prak-
tisch verwenden“ lassen. Es ist eine historische Darlegung, die dahin
 
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