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Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0161

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KREIS BÜDINGEN

Glauberg im Besitz der Herren von Bütlingen, und zwar nicht mehr als Haupt-
gerichtsstätte der uralten Mark, sondern als Bestandteil des seither entstandenen
Landgerichts Ortenberg, zu dem es fortan gehörte und dessen Schicksale es teilte.

Das Vorhandensein einer Reichsburg auf dem Glauberg ist durch eine Ur-
kunde von 1247 verbürgt, in welcher als Burgmannen u. A. die Herren von
Rohrbach, Düdelsheim, Buches, Bleichenbach erscheinen.

Das der Urkunde angehängte Wachssigel*) ist in Eig. 70 abgebildet. Es stellt ein von
Zinnen bekröntes Thor mit zwei Seitentürmen und mit dem Brustbild eines Mannes in der Bogen-
öffhung dar, der auf dem Haupt eine KLrone, in der Rechten ein breites Schwert, in der Linken
einen seepterartigen Stab hat. Die Umschrifi des Sigels lautet nach Auflösung einiger Abkürzungen:

S(IGHiLVM) • IMP(QR)II • SÄQRI • ORSTRBMSIVM • Dö • GliOVBVRQIi *

Wann und wie hernach die
Reichsburg in Abgang kam, ist un-
bekannt. Sie wird zwar 1255 noch
einmal erwähnt, **) aber nur in
Bestätigung jener vor den Burg-
maniren 1247 gemachten Schenkung.
In der Folge verlautet nichts weiter
über sie.

Mit erfolgter Zerstörung der Reichs-
burg auf dem Glauberg scheinen ihre Burg-
mannen , darunter auch die mehrfach ge-
nannten Herren von Glauburg, ***) teils
umgekommen, teils aus der Gegend ver-
trieben worden zu sein. Unter den
Schoeffen der Stadt Frankfurt a. M.
kommt 1267 erstmals einer der Herren
von Glauburg vor, die fortan zu den an-
gesehensten Patrizier-Familien Frankfurt's
zählten, f) Für die mehrfach geltend ge-
machte Vermutung, dass sie von dem alten
Wetterauer Geschlecht herstammten, ist bis
jetzt keinerlei Beweis erbracht worden. .

Wo auch Glauburg später ge-
nannt wird, ist damit offenbar das
am Fusse des Berges gelegene Dorf gemeint. Mit der Herrschaft Ortenberg wechselte
auch Glauberg gar oft seine Besitzer. Seit der im Jahr 1601 vorgenommenen
Dreiteilung der Herrschaft gehört Glauberg zum Anteil der Grafen Stolberg-
Werningerode.tt) Der Ort gelangte 1806 unter Hessens Hoheit.
Kirche Die Kirche zu Glauberg wird zuerst 1T91 erwähnt; sie war die Mutterkirche

des Gerichts Ortenberg. In dem genannten Jahr trat Hartmann von Büdingen

*) Grossb. Haus- u. Staats-Areh. zu Darmstadt. Vgl. Arch. f. Hess. Gesch. I, S. 287.
**) Guden. Cod. Dipl. III, S. 1121, No. 666.
***) Baur, Urk. H. d. kl. Arnsburg, S. 34, No. 50.

t) Korresp. Bl. d. Ges. Ver. d. d. Gesch. u. Altert. Ver. 1889, S. 32. — Neuj. Bl. d. Ver. f. Gesch. u.
Altert, in Frankf. a. M. 1867, S. 3.

tt) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y. u. B. I, S. 130.
 
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