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Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0199

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KONRADSDORF 183

Der Verstorbene ist in den lang umhüllenden Gewändern dargestellt, in denen man vornehme
Männer jener Zeit, wenn nicht in Rittertracht, abgebildet findet. (Vergl. Fig. 64 S. 133.) Der
Haarputz, in welchem Mechtilde von Waldeck erscheint, kam besonders im zweiten Drittel des
14. Jahrhunderts sehr in Brauch.

Das einzige ausser der Kirche noch erhaltene Klostergebäude ist das söge- Klosterhaus
nannte Nonnenhaus, das jetzt als Scheune dient. Fig. 8g stellt die Ansicht des-
selben von der steil abfallenden Ostseite des Klosterhofes dar. Man bemerkt an
dieser Seite des Hauses
oben eine Gruppe von
4 Fensterlichtern, welche
in Fig. 90 *) genauer
verdeutlicht ist, ferner
neben und unter dieser
Fensterreihe je eine
grössere im Halbkreis
überwölbte Lichtöffnung
mit profilierter Umrah-
mung, sowie ein Doppel-
fenster mit kreisrunder
Öffnung darüber, die in
einen darübergespannten
Halbkreisbogen einge-
setzt sind, endlich ausser
anderen Resten von
mittelalterlichen Bau-
teilen, über dem letzten
oblongen Fenster rechts,

einen Tragstein mit 3 ___."_r--------5^"*' - \ ----- 1 g

Köpfen, welche der Sage

nach**) eine wegen Uli- FiS- 9>- Konradsdorf. Fenster eines Klostergebäudes.

erlaubten Umgangs hier

eingemauerte, verschmachtete Nonne und ihre zwei Kinder vorstellen sollen. Von
einem schönen, wohl erhaltenen Doppelfenster auf der gegen den Hof gerichteten
Westseite des Hauses gibt Fig. 91 ein Bild. Im Innern des Gebäudes ist, insoweit
überhaupt zugänglich, weiter nichts bemerkenswert.

Klostcrgebäude sowie Kirche zu Konradsdorf haben beide in ihrer Art das
deutliche Gepräge der Baukunst vom Ende des. 12. Jahrhunderts, und geben einen
Begriff von dem in jener Zeit gegründeten Kloster, dessen einzige Uberreste
sie sind.

*) Nach einer von Herrn Kreisbaumeister von Rieffei gemachten Aufnahme.
**) Arch. f. Hess. Grsch. V, Art. XIII, S. 23. ®
 
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