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KREIS BÜDINGEN
Fig. HJ. Ortenberg. Pfarrkirche von Südwest.
Somit verblieben damals als Inhaber der Herrschaft Ortenberg nur Königstein
und Hanau, ausser Ysenburg, das immer noch sein von uralter Zeit ererbtes Achtel
am Landgericht vor Ortenberg besass (S. 232). Nach dem Tode Georg's von
Eppenstein, Herrn zu Königstein, des letzten seines Hauses, gingen dessen Besitzungen
1535 an die Grafen von Stolberg - Königstein über. Diese verkauften 1568 an
KREIS BÜDINGEN
Fig. HJ. Ortenberg. Pfarrkirche von Südwest.
Somit verblieben damals als Inhaber der Herrschaft Ortenberg nur Königstein
und Hanau, ausser Ysenburg, das immer noch sein von uralter Zeit ererbtes Achtel
am Landgericht vor Ortenberg besass (S. 232). Nach dem Tode Georg's von
Eppenstein, Herrn zu Königstein, des letzten seines Hauses, gingen dessen Besitzungen
1535 an die Grafen von Stolberg - Königstein über. Diese verkauften 1568 an