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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Editor]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 52.1901-1902

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7007#0062

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Kleine Hadjridjten.

72 n. 73. Entwurf zu Gläsern, von L. Riegel, München. (6nlbe wirkl. Größe.)

kommen. Als ein Rechtsgrundsatz, der in dem auf Urheberschutz sollen auch die Werke der Archi-
revidierten Berner Statut Aufnahme finden soll, wird tektur gelten neben den bisher in Deutschland nur
an letzter Stelle genannt: „Die Veräußerung eines geschützten Merken der Malerei, Zeichenkunst, Bild-
Kunstwerkes (im weiteren Sinn) soll die Veräußerung Hauerei. Zu die Zahl der Kunstwerke im weiteren
des Vervielfältigungsrechtes desselben nicht ohne Sunt sollen auch die Photographien samt den
weiteres in sich schließen und umgekehrt soll die Lithographien, Illustrationen, geographischen, topo-
Veräußerung des Vervielfälligungsrechtes die Auf- graphischen, architektonischen und sonstigen wissen-
gabe der Urheberrechte am Werke nicht ohne weiteres fchaftlichen Karten, Pläne, Skizzen und Darstellungen
zur Holge haben." Als Kunstwerke mit Anspruch plastischer Art ausgenommen werden, ferner jedes

so
 
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