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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Editor]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 52.1901-1902

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7007#0187

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Kleine Nachrichten.

Bildung des Geschmackes im publtfuiu, durch Ver-
einigung der einzelnen Industrien und Gewerbe zu
engerem geschäftlichen Verkehr und gemeinsamer
Arbeit. E. O.

uf der deutsch nationalen Kunstausstellung in
Düsseldorf 1902 sollen auch Werke des Kunst
gewerbes Aufnahme finden, „wenn sie in Erfindung
und Ausführung das Gepräge eines selbständigen
Kunstwerkes zeigen". „Alle Kunstwerke unterliegen
einer Aufnahineprüfung"; „bei Werken des Kunst-
gewerbes kann neben dein entwerfenden Künstler der
Name des ausführenden Fabrikanten als Aussteller
mitgenannt werden." „Von demselben Künstler
dürfen nicht mehr als drei Werke ausgestellt werden."

Den Künstlervereinigungen oder -Gruppen kann „kor-
poratives Ausstellen mit dem Rechte eigener Jury"
zugebilligt werden. Äußerster Anmeldetermin: s.März
l902; Ablieferungszeit: 1. bis 20. März. - Die
Fracht zur Ausstellung und zurück zuin Absendungs-
ort trägt der Kunstausschuß. — Abbildungen für den
Katalog müssen spätestens bis zum fO. März ein-
laufen. Die genauen Ausstellungsbestimmungen, aus
welchen in obigem ein Auszug gegeben ist, können
im Sekretariat des Bayer. Kunstgewerbevereins ein-
gesehen werden. — In Verbindung mit der Kunst-
ausstellung steht die Gewerbe- und Industrie-
ausstellung der Rhein Provinz und West-
falens, in welcher das Kunstgewerbe dieser beiden
Provinzen eine besondere Gruppe bildet, während
das Kunstgewerbe des übrigen Deutschland und

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