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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 4.1893

DOI article:
Seemann, Arthur: Ein Adressbuch deutscher Kunstgewerbezeichner
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https://doi.org/10.11588/diglit.3942#0156

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BIN ADRESSBUCH DEUTSCHER KUNSTGEWERBEZEICHNER.

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Künstler darauf Wirkungen, die dem Holzschnitt
sehr nahe kommen, ja ihn übertreffen. Der Kreide-
grund kann auch für gewisse Zwecke ganz mit dem
"msel schwarz ausgetuscht werden und nach dem
Trocknen wird auf diesem Grunde die Zeichnung
mit Nadel und Messer herausgekratzt. Auch hier
ergeben sich oft überraschende Wirkungen; anwendbar
ist das Verfahren besonders, wenn Gegenstände von
sehr dunkler Farbe z. B. Bronzen, dargestellt werden
sollen.

Auf diese technischen Hilfsmittel hinzuweisen,
schien mir bei dieser Gelegenheit zweckmäßig, sie
sind noch lange nicht so verbreitet unter den Zeichnern,
als wünschenswert wäre. Sie erleichtern ihnen bei
einiger Übung das Arbeiten sehr und ersetzen ihnen
gewissermaßen die weiß gehöhte Zeichnung auf
grauem Karton, die für die Zinkographie unver-
wendbar ist.

Bemerken möchte ich noch, dass auch lavirte
Zeichnungen, solche auf farbigem (aber nicht gelbem
oder rötlichem) Karton, Bleistiftzeichnungen und
Aquarelle reproduzirt werden können. Dies muss
aber durch Autotypie geschehen, die über die Zeich-
nung einen Schleier zieht und außerdem wesentlich
mehr kostet. Die Mehrkosten betragen für das
Klischee etwa 9 Mark, die der Einsender,< der eine
solche Nachbildung wünscht, zu erlegen hat.

Die Einrichtung des Adressbuches ist aus der
nebenstehenden Seite zu sehen. Das aufgeschlagene
Buch zeigt rechts die Musterzeichnung, links auf
die freie Seite kommt Name und Adresse des Zeich-
ners nebst etwaigen wünschenswerten Notizen, Angabe
der speziellen Thätigkeit, Mitteilung etwaiger Aus-
zeichnungen und Bezeichnung ausgeführter Arbeiten,
kurzum Notizen, die für die Käufer des Buches von
Wichtigkeit sind. Die Fassung und Ausführlichkeit
dieser Mitteilung unterliegt der Redaktion des Heraus-
gebers.

Als Termin des Erscheinens des Buches ist der
15. August in Aussicht genommen; es wird gebeten,

die Zeichnungen bis zum 1. Juli einzusenden. Die
Ordnung des Buches ist alphabetisch; ein Register
wird beigegeben.

Selbstverständlich kann die Idee, die schon viel-
fachen Beifall gefunden hat, wie die an mich er-
gangenen Zuschriften und Zusagen beweisen, nur
dann recht ausgestaltet werden, wenn die Muster-
zeichner und Kunstgewerbetreibenden sich möglichst
zahlreich an der Sache beteiligen. Es wird daher
eindringlich gebeten, dass die Beteiligten für die
fruchtbringende Wirkung des geplanten Buches das
Ihre beitragen und durch Mitteilung an Gleich-
strebende, sei es in Versammlungen oder im Zwie-
gespräch, zur Teilnahme an dem Unternehmen
auffordern.

Je vollkommener und reichhaltiger das Werk
ausfällt, um so sicherer werden sich die gehofften
Vorteile für den ganzen Künstlerstand einstellen,
denn in diesem Falle wird das Buch sich in den
Kreisen der Industriellen und Kunstgewerbetreibenden
rasch verbreiten, und alsdann ist die Brücke ge-
schlagen zwischen den Erfindern und den Aus-
führenden der kunstgewerblichen Ideen, die bisher
in dieser allgemein zugänglichen, bequemen Art
gefehlt hat und manchmal schmerzlich vermisst wurde.

Nicht durch Vereinsbeiträge in Geldform, nicht
durch Broschüren, Zeitungsnotizen und Versamm-
lungen zur Hebung des Standes und seiner Adressen
kann den Kunstgewerbezeichnern geholfen werden.
Durch eigne Hand, durch selbständige künstlerische
Kraftproben jedes einzelnen, nicht der Gesamtheit,
werden sie sich helfen. Denn tiberall da, wo künst-
lerische Interessen in Frage kommen, wirkt zunächst
jeder einzelne für sich. In ihrer Verschiedenheit liegt
ihre Stärke, und diese zur Erscheinung zu bringen
ist die Aufgabe, die wir uns gestellt haben und zu
der wir die allseitige Unterstützung erhoffen und
erbitten.

Anfragen und Sendungen sind zu richten an
Artur Seemann in Leipzig.

Abb. 14 (vgl. S. 137).
 
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