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Vogtherr, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter: (900 - 1125) — Mittelalter-Forschungen, Band 5: Stuttgart, 2000

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.30326#0022

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Zur Entwicklung des Forschungsstandes

während die frühere Arbeit Hanns Leo Mikoletzkys über »Kaiser Heinrich II. und
die Kirche« (abgefaßt 1938, erschienen 1946) kaum über Matthäi hinausgegangen
war.
Eine intensivere Beschäftigung mit der Gruppe der Reichsabteien insgesamt ist
vor allem im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der verstärkten wis-
senschaftlichen Zuwendung zur Zeit und den Problemen des Investiturstreits um
die Jahrhundertwende zu verzeichnen. Die epochemachende Bedeutung der von
Gerold Meyer von Knonau bearbeiteten »Jahrbücher des deutschen Reiches unter
Heinrich IV. und Heinrich V.« (1890-1909) für diesen Zeitraum steht bis heute außer
Frage. Erst seine souveräne und tiefgehende Kenntnis der einschlägigen Quellen
gab den tragfähigen Boden für weiterführende Bearbeitungen von Detailbereichen
der Geschichte dieser sieben Jahrzehnte ab, und so ist es nur natürlich, daß zwi-
schen den kirchengeschichtlichen Detailstudien vor und nach dem Erscheinen sei-
ner Jahrbücher Welten klaffen.
Dies gilt vor allem für die einzige monographische Arbeit zur salischen Klo-
sterpolitik vor dem Erscheinen der Jahrbücher, für die Dissertation von Friedrich
Otto Voigt über »Die Klosterpolitik der salischen Kaiser und Könige mit besonde-
rer Berücksichtigung Heinrichs IV. bis zum Jahre 1077« (Diss. Leipzig 1888), ange-
fertigt bei Wilhelm Maurenbrecher. Die Arbeit versucht das insgesamt ungebro-
chene Verhältnis der Reichsabteien zu den Saliern bis hin zu Heinrich IV. zu
beschreiben und wertet in diesem Bestreben die Standpunkte der Gregorianer
ebenso deutlich ab wie die Tätigkeit der Gegenkönige gegen den Salier. Ihr in die-
ser Hinsicht ausgesprochen typisches, aus nationalen Kriterien gespeistes und vor
dem Hintergrund des Bismarckschen Kulturkampfes verständliches Eintreten für
die als legitim angesehenen Interessen Heinrichs IV. läßt nicht selten die notwen-
dige Distanz bei der Auswertung zu Gebote stehender Quellen vermissen. Voigts
Dissertation zeigt deutlich, daß für die Regierungszeit Heinrichs IV. noch Giese-
brechts »Geschichte der deutschen Kaiserzeit« (Bd. 3,1862, H877) und das Werk des
Rankeschülers Hartwig Floto über »Kaiser Heinrich IV. und sein Zeitalter«
(1855/56) als maßgebliche Grundlagen dienten/
Erstmals durchgehend auf den damals großenteils erschienenen Jahrbüchern
der deutschen Geschichte basierte eine Dissertationenserie der Jahre 1908-1911 zur
Frage der Abts wählen und der Besetzung der Reichsabteien 1024-1209 bei Eduard
Bernheim in Greifswald. Sie brachte eine Zusammenstellung der Daten und Fak-
ten'*, die heute zwar in vielem ergänzungsbedürftig ist, jedoch in den allgemeinen
verfassungsgeschichtlichen Folgerungen aus den vielfach vereinzelt dastehenden
Nachrichten über die Abtswahlen bzw. -einsetzungen nicht überholt ist. Jüngere Ar-
beiten, etwa die »Untersuchungen zur Abtsnachfolge unter den Ottonen im süd-
westdeutschen Raum« aus der Feder der Fleckensteinschülerin Lotte Herkommer
(1973), konnten zwar in einzelnen Fragen, etwa den Absetzungen der Abte in otto-

3 Über Giesebrecht: NDB 6,1964, S. 379-382; über Floto: VOGTHERR, König, S. 5 Anm. 3.
4 PoLZiN, Abtswahlen; RtESE, Besetzung; BRENNicn, Besetzung; am Rande wird das Problem auch
schon bei BEYER, Bischofs- und Abtswahlen, angegangen. - In den Zusammenhang dieser Serie
gehört auch die Dissertation von CLAUS, Wahlprivilegien, mit einer primär verfassungsge-
schichtlichen Interpretation der karolingischen und ottonischen Wahlprivilegien der Klöster.
 
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