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Die Leistungen der Abteien für das Reich
Speyer begibt, um dort von Lothar III. die Freiheit seines Klosters bestätigen und
die Befugnisse von Abt und Vogt festlegen zu lassen, so will er die kurze Zeit der
Unterstellung seines Klosters unter das Bistum Augsburg damit endgültig beenden
lassen"". Die Anwesenheit der Äbte von Fulda und Hersfeld vor Straßburg 1126 so-
wie der Äbte von Fulda, Hersfeld, Corvey, Nienburg und Lorsch in Lüttich 1131 er-
gibt sich hingegen aus ihrer Pflicht zur Heeresfolge"", nicht aus einem gezielten Be-
such eines weit entfernten Hoftages. Von hoher politischer Bedeutung ist schließlich
die Teilnahme der Äbte Rudolf von Reichenau, Manegold von St. Gallen, Udalrich
von Fulda und Bertolf von Murbach bei dem Straßburger Hoftag am Jahresbeginn
1126, der sich mit der Aburteilung des oppositionellen Staufers Friedrich beschäf-
tigte und zu dem eine Vielzahl Lothar 111. ergebener Reichsfürsten des südlichen
und südwestlichen Reichsgebietes zusammengekommen waren'V
Seit den Zeiten Konrads III. werden Hoftage nun vollends zur Alltäglichkeit,
sind sie in einzelnen Jahren staufischer Herrschaft häufiger als in ganzen Regie-
rungszeiten ottonischer Kaiser. Dies führt einerseits zu gesteigerten Möglichkeiten
für die geistlichen und weltlichen Reichsfürsten, an der königlichen und kaiserli-
chen Herrschaft teilzuhaben, bedeutet andererseits aber auch eine Entwertung nur
gelegentlicher Hoftagsteilnahmen; regelmäßig bei Hofe anwesende Fürsten konn-
ten in gesteigertem Maße politisch mitzuwirken versuchen, nur selten einmal und
meist in eigener Sache auftretende, dem Hof aber im übrigen ferner stehende Per-
sonen vermochten bei gelegentlichen Hoftagsteilnahmen kaum Einfluß zu nehmen.
c. Zusammenfassung
Dieser Überblick über Reichsäbte bei hochmittelalterlichen Hoftagen hat eine
Entwicklung gezeigt, die einerseits mit den verfassungsrechtlichen Zuständen des
Reiches, andererseits aber vor allem mit der Bedeutungsveränderung der Reichs-
abteien erklärt werden muß. In ottonischer Zeit spielten die Äbte der führenden Ab-
teien bei Hofe kaum eine bedeutende Rolle. Sie suchten den Hof auf, zunächst in ei-
genen Angelegenheiten, dann aber gelegentlich auch in Reichssachen, folgten ihm
nur hin und wieder über größere Distanzen und traten bei Hofe zunächst als Emp-
fänger von Urkunden in eigener Sache, seit den Zeiten Heinrichs II. auch als Peten-
ten für Dritte in Erscheinung.
In salischer Zeit, mit der Veränderung der Herrschaftspraxis, vor allem mit der
zunehmenden Regionalisierung der Urkundenausstellung und der Institutionali-
sierung der königlichen Umritte, blieben Hoftagsteilnahmen der Reichsäbte in weit
113 Die Unterstellung unter Augsburg war auf Betreiben Bischof Hermanns 1116 erfolgt (STUMPF
3125) und wurde 1133 nach dem Tode des Bischofs wieder rückgängig gemacht (MGH DD Lo
111 52). Die Bestätigung von 1136 (D Lo III 77) erweitert die Bestimmungen hinsichtlich von Abt
und Vogt. - Mit dieser Affäre stehen die päpstlichen Mandate IAFFE-LOEWENFELD -, 7841, 7842,
7933 (Germania Ponitificia, Bd. 2,1, S. 71f. Nrn. IM) an Lothar III. und Bischof Walter von Augs-
burg in Zusammenhang.
114 MGH DD Lo 11110 (in casfris), 33.
115 Ebd. 6; PETKE, Kanzlei, S. 432f. Nr. 2.
Die Leistungen der Abteien für das Reich
Speyer begibt, um dort von Lothar III. die Freiheit seines Klosters bestätigen und
die Befugnisse von Abt und Vogt festlegen zu lassen, so will er die kurze Zeit der
Unterstellung seines Klosters unter das Bistum Augsburg damit endgültig beenden
lassen"". Die Anwesenheit der Äbte von Fulda und Hersfeld vor Straßburg 1126 so-
wie der Äbte von Fulda, Hersfeld, Corvey, Nienburg und Lorsch in Lüttich 1131 er-
gibt sich hingegen aus ihrer Pflicht zur Heeresfolge"", nicht aus einem gezielten Be-
such eines weit entfernten Hoftages. Von hoher politischer Bedeutung ist schließlich
die Teilnahme der Äbte Rudolf von Reichenau, Manegold von St. Gallen, Udalrich
von Fulda und Bertolf von Murbach bei dem Straßburger Hoftag am Jahresbeginn
1126, der sich mit der Aburteilung des oppositionellen Staufers Friedrich beschäf-
tigte und zu dem eine Vielzahl Lothar 111. ergebener Reichsfürsten des südlichen
und südwestlichen Reichsgebietes zusammengekommen waren'V
Seit den Zeiten Konrads III. werden Hoftage nun vollends zur Alltäglichkeit,
sind sie in einzelnen Jahren staufischer Herrschaft häufiger als in ganzen Regie-
rungszeiten ottonischer Kaiser. Dies führt einerseits zu gesteigerten Möglichkeiten
für die geistlichen und weltlichen Reichsfürsten, an der königlichen und kaiserli-
chen Herrschaft teilzuhaben, bedeutet andererseits aber auch eine Entwertung nur
gelegentlicher Hoftagsteilnahmen; regelmäßig bei Hofe anwesende Fürsten konn-
ten in gesteigertem Maße politisch mitzuwirken versuchen, nur selten einmal und
meist in eigener Sache auftretende, dem Hof aber im übrigen ferner stehende Per-
sonen vermochten bei gelegentlichen Hoftagsteilnahmen kaum Einfluß zu nehmen.
c. Zusammenfassung
Dieser Überblick über Reichsäbte bei hochmittelalterlichen Hoftagen hat eine
Entwicklung gezeigt, die einerseits mit den verfassungsrechtlichen Zuständen des
Reiches, andererseits aber vor allem mit der Bedeutungsveränderung der Reichs-
abteien erklärt werden muß. In ottonischer Zeit spielten die Äbte der führenden Ab-
teien bei Hofe kaum eine bedeutende Rolle. Sie suchten den Hof auf, zunächst in ei-
genen Angelegenheiten, dann aber gelegentlich auch in Reichssachen, folgten ihm
nur hin und wieder über größere Distanzen und traten bei Hofe zunächst als Emp-
fänger von Urkunden in eigener Sache, seit den Zeiten Heinrichs II. auch als Peten-
ten für Dritte in Erscheinung.
In salischer Zeit, mit der Veränderung der Herrschaftspraxis, vor allem mit der
zunehmenden Regionalisierung der Urkundenausstellung und der Institutionali-
sierung der königlichen Umritte, blieben Hoftagsteilnahmen der Reichsäbte in weit
113 Die Unterstellung unter Augsburg war auf Betreiben Bischof Hermanns 1116 erfolgt (STUMPF
3125) und wurde 1133 nach dem Tode des Bischofs wieder rückgängig gemacht (MGH DD Lo
111 52). Die Bestätigung von 1136 (D Lo III 77) erweitert die Bestimmungen hinsichtlich von Abt
und Vogt. - Mit dieser Affäre stehen die päpstlichen Mandate IAFFE-LOEWENFELD -, 7841, 7842,
7933 (Germania Ponitificia, Bd. 2,1, S. 71f. Nrn. IM) an Lothar III. und Bischof Walter von Augs-
burg in Zusammenhang.
114 MGH DD Lo 11110 (in casfris), 33.
115 Ebd. 6; PETKE, Kanzlei, S. 432f. Nr. 2.