Geislingen.
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der vierte Hans Remhard ^,das Schloß und Burggesäß Gaiß-
lingen mit all seinem ummauerten Einsang, auch zugehörigen
Häusern, Scheuern, Städeln, Stallungen und Kornkästen samt
dem großen Baumgarten daran und drei Fischgruben und gehen
um das Schloß zwei WassergräberG, angeschlagen zu 42301 sl.
4 kr. 2 Hllr., darunter das Schloß sür sich zu 4000 sl. (spä-
terer vogelmayer'scher Theil). Was jeder der Brüder über seinen
Erbtheil erhielt, mußte durch Uebernahme von Schulden ausge-
glichen werden. Hans Sigmund von Stotzingen vererbte seinen
Theil aus sein einziges Kind Maria Jakobüa, Gemahlin Karls
von Hohenberg, so daß der Sohn aus dieser Ehe, Karl Sig-
mund von Hohenberg, österreichischer Obervogt zu Oberndors,
im Jahre 1650 mit dem Blutbann über die Hälste belehnt
wurde. Der Hans-Reinhardische Theil dagegen kam an den
zweiten Bruder Hans Ulrich und nach dessen Tode an seine Glüu-
biger, in deren Namen Dr. Wagner znr genannten Zeit mit
dem Vlntbann über diese Hälste belehnt wurde. Eine hohen-
bergische Erbtochter Anna Elisabeth brachte die erste Hälste an
ihren Gemahl den General Georg Schütz von Pürschütz, welcher als
dersenige Gläubiger des Hans-Ulrichschen Nachlasses, der die vor-
nehmsten und ältesten Schuldposten erhandelt, vermöge des Rolten-
bnrger Recesses vom 23./13. Januar 1666 auch die andere
Halste Geislingens überlassen erhielt und so das Ganze wieder
vereinigte. Allein als Kommandant von Freiburg im Breisgau
verschuldele er am 16. Nov. 1677 die Uebergabe der Festung
und Stadt an den sranzösischen Marjchall Cregui, er wurde
deshalb verurtheilt und alles sein Vermögen konfiszirt. Doch
erhielten nach seinem Tode seine Witwe und seine sonstigen Erben
gegen eine Geldzahlung das Gut wieder überlassen. Gegen eine
Leibrente verzichtete gedachte Witwe am 21. August 1685 aus
das Gut zu Gunsten ihrer beiden Schwiegersöhne Ferdinand
Karl und Anton von Rost (aus einem Tyroler Geschlechte)
Namens deren Ehesrauen Maria Anna Barbara und Jakobäa
Felicitas von Rost, gebb. Schütz von Pürschütz. Jm gleichen
Vertrag theilten die Rost'schen Gebrüder das Gut in der Weise,
daß Ferdinand Karl, Hauptmann der vorarlbergischen Herrschasten
und Kommandant zu Bregenz, den Hans-Reinhardischen, oder
stotzingenschen, Anton, kaiserlicher Regimentsrath und Pfleger
zu Välß, den Hans-Sigmund'schen oder hohenbergischen Theil
erhielt. Ferdinand Karl von Rost verkaufte seinen Antheil im
I. 1694 an seinen Stiesschwiegersohn Adam Andrö Vogelmayer
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der vierte Hans Remhard ^,das Schloß und Burggesäß Gaiß-
lingen mit all seinem ummauerten Einsang, auch zugehörigen
Häusern, Scheuern, Städeln, Stallungen und Kornkästen samt
dem großen Baumgarten daran und drei Fischgruben und gehen
um das Schloß zwei WassergräberG, angeschlagen zu 42301 sl.
4 kr. 2 Hllr., darunter das Schloß sür sich zu 4000 sl. (spä-
terer vogelmayer'scher Theil). Was jeder der Brüder über seinen
Erbtheil erhielt, mußte durch Uebernahme von Schulden ausge-
glichen werden. Hans Sigmund von Stotzingen vererbte seinen
Theil aus sein einziges Kind Maria Jakobüa, Gemahlin Karls
von Hohenberg, so daß der Sohn aus dieser Ehe, Karl Sig-
mund von Hohenberg, österreichischer Obervogt zu Oberndors,
im Jahre 1650 mit dem Blutbann über die Hälste belehnt
wurde. Der Hans-Reinhardische Theil dagegen kam an den
zweiten Bruder Hans Ulrich und nach dessen Tode an seine Glüu-
biger, in deren Namen Dr. Wagner znr genannten Zeit mit
dem Vlntbann über diese Hälste belehnt wurde. Eine hohen-
bergische Erbtochter Anna Elisabeth brachte die erste Hälste an
ihren Gemahl den General Georg Schütz von Pürschütz, welcher als
dersenige Gläubiger des Hans-Ulrichschen Nachlasses, der die vor-
nehmsten und ältesten Schuldposten erhandelt, vermöge des Rolten-
bnrger Recesses vom 23./13. Januar 1666 auch die andere
Halste Geislingens überlassen erhielt und so das Ganze wieder
vereinigte. Allein als Kommandant von Freiburg im Breisgau
verschuldele er am 16. Nov. 1677 die Uebergabe der Festung
und Stadt an den sranzösischen Marjchall Cregui, er wurde
deshalb verurtheilt und alles sein Vermögen konfiszirt. Doch
erhielten nach seinem Tode seine Witwe und seine sonstigen Erben
gegen eine Geldzahlung das Gut wieder überlassen. Gegen eine
Leibrente verzichtete gedachte Witwe am 21. August 1685 aus
das Gut zu Gunsten ihrer beiden Schwiegersöhne Ferdinand
Karl und Anton von Rost (aus einem Tyroler Geschlechte)
Namens deren Ehesrauen Maria Anna Barbara und Jakobäa
Felicitas von Rost, gebb. Schütz von Pürschütz. Jm gleichen
Vertrag theilten die Rost'schen Gebrüder das Gut in der Weise,
daß Ferdinand Karl, Hauptmann der vorarlbergischen Herrschasten
und Kommandant zu Bregenz, den Hans-Reinhardischen, oder
stotzingenschen, Anton, kaiserlicher Regimentsrath und Pfleger
zu Välß, den Hans-Sigmund'schen oder hohenbergischen Theil
erhielt. Ferdinand Karl von Rost verkaufte seinen Antheil im
I. 1694 an seinen Stiesschwiegersohn Adam Andrö Vogelmayer