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Paulus, Eduard [Editor]; Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau [Editor]
Beschreibung des Königreichs Württemberg (Band 60): Beschreibung des Oberamts Balingen: mit fünf Tabellen, einer geognostisch kolorirten Karte des Oberamts und drei lithographirten Ansichten — Stuttgart, 1880

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https://doi.org/10.11588/diglit.12697#0477
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Ober- Digishenn.

457

Jeder Bürger hat ca. 1 Morgen Allmand zu genießen
und zahlt dafnr der Gemeinde einen Zins von 1 3

Vier Morgen Wiesen braucht die Gemeinde sür die Farren-
haltnng.

Es werden wenige Pserde leichterer Race gehalten nnd keine
selber nachgezogen.

Dagegen ist die Rindviehzncht stark, ergibt aber nur einen
leichteren Schlag, Simmenthaler Krenzung, aus der anch die
von der Gemeinde ausgestellten Farren stammen. Es herrscht
durchaus Stallfütterung; einiger Handel mit Vieh geht nach den
benachbarten Märkten.

Die Schaszucht, Bastardrace, wird nur von den fremden
Schäfern getrieben, nnd es sindet keine Ueberwinternng statt.
Zm Sommer laufen 800, von Jakobi bis Spätsahr 300 Stück
aus der Markung.

Die Schweinehaltung ist ziemlich bedentend, zu Vr sür den
eigenen Bedars, zu sür den Verkans; die Ferkel (englischer
Race) werden von außen bezogen. Die Ziegenzucht ist von
keinem Belang; dagegen werden viele Hühner, ziemlich viel
Gänse und einige Enten gehalten. Eier werden an Händler
abgesetzt. Die Bienenzucht ist gering.

Die Stiftung gehörte ehemals zu der Heiligen-Konsrater-
nität Balingen, die im Zahr 1827 anfgelöst wurde. Bei dieser
Auflösung wurden ihr 1860 fl. Aktivkapitalien zugeschieden.
Jetzt beträgt das Grnndkapital 5782 Außerdem ist eine
Brotstiftung der Balthas Stengel'schen Ehelente mit 20 sl.
Kapital vorhanden.

Die Deutnng des Namens, welcher früher Dichineshaim,
Digenshein, Tigenshain, Tigisheim, Thigesen u. s. w. geschrieben
wurde, ist nicht zweisellos, doch könnte derselbe von äiAsn, §6-
cliAen, d. h. Familie im alten Sinne, Hofjüngerschaft, zu einem
Hose gehörende Bauersame, abzuleiten sein (Förstemann, Namen-
buch 2, 462. Buck, Flurnamenbuch 45).

Wenn im I. 768 ein gewisser Amalpert sein Haus zu
Dichinishaim und sonstigen Besitz in der Gegend, wie es scheint,
an das Kloster St. Gallen übergibt (beziehungsweise über ein
Haus daselbst, welches später wenigstens an dieses Kloster siel,
eine Verfügung trisst), so steht nicht sest, welches der beiden
Digisheim, Ober- oder Unter-, hier gemeint ist (Urkb. der Abtei
St. Gallen 1, 49).
 
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