3.
SITTLICH-MORALISCHE
PFLICHTEN IM JUDENTUM
Das biblische Gebot "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (3. B.M. 19;18), weil er
auch ein Geschöpf Gottes ist wie Du, ist die Basis jüdischer Moral und Ethik. Aus die-
ser Pflicht entstand eine Vielzahl von moralischen Geboten und Verboten, sodaß hier
nur die allerwichtigsten Hauptkategorien angedeutet sind. "Der Rest muß gelernt" und
geübt werden, wie es schon vor 2000 Jahren der weise Rabbi Hillel lehrte. Die schön-
sten und tiefsinnigsten Morallehren des Judentums sind in der Mischnä, im Traktat
"Aw6t", in den "Sprüchen der Väter" - Pirkej Aw&t niaR "»E?."l? beschrieben und soll-
ten fleißig gerlernt werden !
ZEDEK WE' ZEDAKAH njvm P|| - GERECHTIGKEIT UND WOHLTÄTIGKEIT
sind die Leitmotive jüdischer Moral, die Gerechtigkeit anstrebt und in welcher nicht
sentimentales Mitleid, sondern die Stärkung und Wiederaufrichtung der materiellen
Selbständigkeit jedes Notleidenden das Ziel ist !
1. Jeder Mensch ist verpflichtet, Menschen die unter Unrecht leiden oder in der Gü-
terverteilung benachteiligt sind, oder wegen Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen
in Not gerieten, materiell so zu helfen, daß sie wieder ihre materielle Selbstän-
digkeit und einen menschenwürdigen Lebensstandard erreichen.
Dies soll in erster Linie durch die Gewährung eines Darlehens an den Betroffenen
(und nicht eine Abspeisung mit Almosen !) geschehen. Hierbei dürfen von dem Ver-
leiher keine Schuldzinsen gefordert werden.
2. In solchen Fällen, wo dem Notleidenden materielle Hilfe geleistet wird, sollte dies
womöglich anonym geschehen, damit der Betroffene nicht beschämt wird, oder sich
zu ständiger Dankbarkeit dem "Helfer" gegenüber verpflichtet fühlt.
3. Insbesondere ist man verpflichtet, dem nächsten Verwandten zu verhelfen, seinen
Familienbesitz, den er in seiner Not gezwungen war an Fremde zu verkaufen, wie-
der zurückkaufen zu können.
4. Nach der Bibel ist jeder verpflichtet jährlich ein Zehntel des Ertrages jeglicher
Ernte an die Armen zu schenken, hebr. ma'asser Tfcljö - "verzehnten". Diese
Pflicht wurde später auf das verzehnten jeglichen Einkommens, auch vom Gewerbe,
Handel u.dgl. ausgedeht.
Jüdische Gemeinden waren stets vorbildlich im Aufbau und in der Erhaltung einer
Reihe von sozialen Hilfsanstalten, die sie selbst in der größten Not, ja sogar in
den Ghettos des Mittelalters aus eigenen Mitteln errichteten (z. B. Spitäler, Wai-
senhäuser, Siechenhäuser, Altersheime, Ausstattung und Verheiratung armer Bräute,
Loskauf von jüdischen Gefangenen aus den Händen von Piraten und Erpressern, frei-
willige Beerdigungsbruderschaften, Wöchnerinnenhilfe, Armenküche, Schülerspeisung,
Versorgung mit Winterkleidung und Brennstoff u.v.m.).
Viele dieser Tätigkeiten haben unter den veränderten Umständen neue Formen an-
genommen. Dies enthebt aber keinen Juden von der Pflicht, Zedakah auszuüben und
seine Solidarität mit anderen in Not befindlichen Menschen vorbildlich zu beweisen.
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SITTLICH-MORALISCHE
PFLICHTEN IM JUDENTUM
Das biblische Gebot "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (3. B.M. 19;18), weil er
auch ein Geschöpf Gottes ist wie Du, ist die Basis jüdischer Moral und Ethik. Aus die-
ser Pflicht entstand eine Vielzahl von moralischen Geboten und Verboten, sodaß hier
nur die allerwichtigsten Hauptkategorien angedeutet sind. "Der Rest muß gelernt" und
geübt werden, wie es schon vor 2000 Jahren der weise Rabbi Hillel lehrte. Die schön-
sten und tiefsinnigsten Morallehren des Judentums sind in der Mischnä, im Traktat
"Aw6t", in den "Sprüchen der Väter" - Pirkej Aw&t niaR "»E?."l? beschrieben und soll-
ten fleißig gerlernt werden !
ZEDEK WE' ZEDAKAH njvm P|| - GERECHTIGKEIT UND WOHLTÄTIGKEIT
sind die Leitmotive jüdischer Moral, die Gerechtigkeit anstrebt und in welcher nicht
sentimentales Mitleid, sondern die Stärkung und Wiederaufrichtung der materiellen
Selbständigkeit jedes Notleidenden das Ziel ist !
1. Jeder Mensch ist verpflichtet, Menschen die unter Unrecht leiden oder in der Gü-
terverteilung benachteiligt sind, oder wegen Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen
in Not gerieten, materiell so zu helfen, daß sie wieder ihre materielle Selbstän-
digkeit und einen menschenwürdigen Lebensstandard erreichen.
Dies soll in erster Linie durch die Gewährung eines Darlehens an den Betroffenen
(und nicht eine Abspeisung mit Almosen !) geschehen. Hierbei dürfen von dem Ver-
leiher keine Schuldzinsen gefordert werden.
2. In solchen Fällen, wo dem Notleidenden materielle Hilfe geleistet wird, sollte dies
womöglich anonym geschehen, damit der Betroffene nicht beschämt wird, oder sich
zu ständiger Dankbarkeit dem "Helfer" gegenüber verpflichtet fühlt.
3. Insbesondere ist man verpflichtet, dem nächsten Verwandten zu verhelfen, seinen
Familienbesitz, den er in seiner Not gezwungen war an Fremde zu verkaufen, wie-
der zurückkaufen zu können.
4. Nach der Bibel ist jeder verpflichtet jährlich ein Zehntel des Ertrages jeglicher
Ernte an die Armen zu schenken, hebr. ma'asser Tfcljö - "verzehnten". Diese
Pflicht wurde später auf das verzehnten jeglichen Einkommens, auch vom Gewerbe,
Handel u.dgl. ausgedeht.
Jüdische Gemeinden waren stets vorbildlich im Aufbau und in der Erhaltung einer
Reihe von sozialen Hilfsanstalten, die sie selbst in der größten Not, ja sogar in
den Ghettos des Mittelalters aus eigenen Mitteln errichteten (z. B. Spitäler, Wai-
senhäuser, Siechenhäuser, Altersheime, Ausstattung und Verheiratung armer Bräute,
Loskauf von jüdischen Gefangenen aus den Händen von Piraten und Erpressern, frei-
willige Beerdigungsbruderschaften, Wöchnerinnenhilfe, Armenküche, Schülerspeisung,
Versorgung mit Winterkleidung und Brennstoff u.v.m.).
Viele dieser Tätigkeiten haben unter den veränderten Umständen neue Formen an-
genommen. Dies enthebt aber keinen Juden von der Pflicht, Zedakah auszuüben und
seine Solidarität mit anderen in Not befindlichen Menschen vorbildlich zu beweisen.
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