27.
DER ÜBERTRITT
ZUM JUDENTUM "1TO
L BEDEUTUNG
Das Judentum betrachtet sich als ein Volk mit einer bestimmten geschichtlichen Ver-
gangenheit und Kultur und erachtet es deshalb nicht als notwendig, Angehörige ande-
rer Völker seine geschichtliche Identität aufzuladen bzw. jenen ihre völkische Eigenart
wegzunehmen.
Das Judentum versteht sich als ein Volk mit einem göttlichen Auftrag, die biblischen
Gebote im Rahmen einer geschlossenen Volks- und Kulturgemeinschaft zu verwirklichen.
Es kennt daher im Gegensatz zu anderen Religionen keinerlei missionarische Pflicht oder
Tätigkeit.
Eine Aufnahme ins Judentum ist jedoch möglich und vom Moment seiner Aufnahme, die
einer Neugeburt gleichgestellt wird, ist dieselbe nicht mehr rückgängig zu machen. Der
zum Judentum Übergetretene, hebr. Ger *li bzw. Gij&ret in VI, akzeptiert den jüdischen
Glauben und seine Zugehörigkeit zur jüdischen Volksgemeinschaft und ist mit Rechten und
Pflichten einem geborenen Juden gleichgestellt!
IL GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
Im biblischen Altertum gab es immer wieder Fälle von Übertritten zum Judentum, z. B.
die Urgroßmutter von König Davfd, die Moabiterin Ruth.
Die Bibel fordert, daß die nichtjüdischen Mitbewohner im Lande Israel, die Gerfm 0'"]}
("eingesessene Fremde"), in jeder sozialen Hinsicht nicht diskriminiert werden dürfen
(Armenbetreuung, gleiches Arbeitsentgelt, wöchentlicher Ruhetag am Schabbät u.dgl.).
Aus dieser Bevölkerung gab es oftmals Übertritte.
Es gab jedoch auch sieben in der Bibel angeführte Völkerschaften der Urbewohner Isra-
els mit denen die Eheschließung sowie ihre Aufnahme ins Judentum absolut verboten war,
aus Angst vor Beeinflussung durch ihre Götzenkultur ! - Betreffend zweier Nachbarvölker,
den Amonitern und Moabitern durfte man jedoch ihre Frauen heiraten, d. h. ins Judentum
aufnehmen.
In der Zeit des Zweiten Tempels konnte man wegen der Wirren der historischen Ereign'5
se und der daraus resultierenden Völkerwanderungen die Identität der "sieben verbotenen
Völkerschaften" nicht mehr genau bestimmen. Deshalb wurde freigegeben, daß sich jeder
dem Judentum anschließen darf. Als aber um das Jahr 500 v.d.Ztr. der Volksführer Esr»
nach Jerusalem kam, war er schockiert über die vielen Mischehen (auch in der Priester-
klasse). Aus Angst, daß das Judentum dadurch nicht in seiner religiösen Reinheit erhal-
ten werden wird, verfügte er, daß diese Mischehen zwangsweise geschieden werden. (Es
gab aber nur 113 solcher Zwangsscheidungen; siehe: Esra, Kap. 10;18-44).
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DER ÜBERTRITT
ZUM JUDENTUM "1TO
L BEDEUTUNG
Das Judentum betrachtet sich als ein Volk mit einer bestimmten geschichtlichen Ver-
gangenheit und Kultur und erachtet es deshalb nicht als notwendig, Angehörige ande-
rer Völker seine geschichtliche Identität aufzuladen bzw. jenen ihre völkische Eigenart
wegzunehmen.
Das Judentum versteht sich als ein Volk mit einem göttlichen Auftrag, die biblischen
Gebote im Rahmen einer geschlossenen Volks- und Kulturgemeinschaft zu verwirklichen.
Es kennt daher im Gegensatz zu anderen Religionen keinerlei missionarische Pflicht oder
Tätigkeit.
Eine Aufnahme ins Judentum ist jedoch möglich und vom Moment seiner Aufnahme, die
einer Neugeburt gleichgestellt wird, ist dieselbe nicht mehr rückgängig zu machen. Der
zum Judentum Übergetretene, hebr. Ger *li bzw. Gij&ret in VI, akzeptiert den jüdischen
Glauben und seine Zugehörigkeit zur jüdischen Volksgemeinschaft und ist mit Rechten und
Pflichten einem geborenen Juden gleichgestellt!
IL GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
Im biblischen Altertum gab es immer wieder Fälle von Übertritten zum Judentum, z. B.
die Urgroßmutter von König Davfd, die Moabiterin Ruth.
Die Bibel fordert, daß die nichtjüdischen Mitbewohner im Lande Israel, die Gerfm 0'"]}
("eingesessene Fremde"), in jeder sozialen Hinsicht nicht diskriminiert werden dürfen
(Armenbetreuung, gleiches Arbeitsentgelt, wöchentlicher Ruhetag am Schabbät u.dgl.).
Aus dieser Bevölkerung gab es oftmals Übertritte.
Es gab jedoch auch sieben in der Bibel angeführte Völkerschaften der Urbewohner Isra-
els mit denen die Eheschließung sowie ihre Aufnahme ins Judentum absolut verboten war,
aus Angst vor Beeinflussung durch ihre Götzenkultur ! - Betreffend zweier Nachbarvölker,
den Amonitern und Moabitern durfte man jedoch ihre Frauen heiraten, d. h. ins Judentum
aufnehmen.
In der Zeit des Zweiten Tempels konnte man wegen der Wirren der historischen Ereign'5
se und der daraus resultierenden Völkerwanderungen die Identität der "sieben verbotenen
Völkerschaften" nicht mehr genau bestimmen. Deshalb wurde freigegeben, daß sich jeder
dem Judentum anschließen darf. Als aber um das Jahr 500 v.d.Ztr. der Volksführer Esr»
nach Jerusalem kam, war er schockiert über die vielen Mischehen (auch in der Priester-
klasse). Aus Angst, daß das Judentum dadurch nicht in seiner religiösen Reinheit erhal-
ten werden wird, verfügte er, daß diese Mischehen zwangsweise geschieden werden. (Es
gab aber nur 113 solcher Zwangsscheidungen; siehe: Esra, Kap. 10;18-44).
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