TODESFALL UND TRAUERZEIT 127
wenn jemand "Jahrzeit" hat und ein Blutsverwandter des Verstorbenen ist.
Vom Judentum Abtrünnige und Selbstmörder wurden außerhalb des Friedhofs oder in
einer abgelegenen Ecke desselben begraben. Heute wurde diese Diskriminierung, insbe-
sondere betreffend Selbstmörder, überall abgeschafft. Viele Gemeinden gestatten es,
daß ein nichtjüdischer Ehepartner bei seinem verstorbenen Ehegefährten beigesetzt wird.
Voraussetzung ist, daß dies ohne nichtjüdische Beerdigungszeremonie geschieht und kei-
ne nichtjüdischen religiösen Symbole auf dessen Grabstein eingemeißelt werden.
Die Feuerbestattung (Kremation) ist im Judentum unbekannt gewesen und war als heid-
nischer Brauch verpönt. Das traditionelle Judentum verbietet daher die Kremation, wäh-
rend das Reformjudentum die Beisetzung der Asche auf einem jüdischen Friedhof ge-
stattet.
wenn jemand "Jahrzeit" hat und ein Blutsverwandter des Verstorbenen ist.
Vom Judentum Abtrünnige und Selbstmörder wurden außerhalb des Friedhofs oder in
einer abgelegenen Ecke desselben begraben. Heute wurde diese Diskriminierung, insbe-
sondere betreffend Selbstmörder, überall abgeschafft. Viele Gemeinden gestatten es,
daß ein nichtjüdischer Ehepartner bei seinem verstorbenen Ehegefährten beigesetzt wird.
Voraussetzung ist, daß dies ohne nichtjüdische Beerdigungszeremonie geschieht und kei-
ne nichtjüdischen religiösen Symbole auf dessen Grabstein eingemeißelt werden.
Die Feuerbestattung (Kremation) ist im Judentum unbekannt gewesen und war als heid-
nischer Brauch verpönt. Das traditionelle Judentum verbietet daher die Kremation, wäh-
rend das Reformjudentum die Beisetzung der Asche auf einem jüdischen Friedhof ge-
stattet.