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7.

DER SCHABBAT r\2ü

I. ENTSTEHUNG UND BEDEUTUNG

Die Toräh erwähnt in den "10 Geboten" (2.B.M., Kap. 20;8-ll) erstmals die Pflicht
der Schabbat ruhe für jeden Juden.

Motive:

Bedeutung :

1 Als Erinnerung an die Schöpfung der Welt, wobei Gott am 7. Tage
ruhte (siehe: I.B.M., 2; 1-3);

Für die ethische und moralische Erziehung des Menschen, der den
seiner Dienstbarkeit unterstellten Knechten, Mägden und Ar-
beitstieren einen arbeitsfreien Tag sichern soll zur freien Entfal-
tung der Person und zur physischen Erholung von der Arbeit;

Als Schutz vor materieller Selbstversklavung durch Eindämmen des
ständigen Strebens nach Wirken um Erfolg und Geltung;

Anerkennung Gottes als den Herrn und Schöpfer der Welten;

Der Schabbät ist ein Zeichen für den Bund Gottes mit Israel
(siehe 2.B.M. 31; 16-17);

Der Schabbät gilt als ein vom Alltag hervorgehobener Ruhe- und
Freudentag; er ist eine Art "Vorgeschmack" auf die erlöste Welt
in den messianischen Zeiten der Erfüllung des Schöpfungsziels.

ü. DIE SCHABBATPFLICHTEN sind zweifacher Art:

aktive Schabbatpflicht

passive Schabbatpflicht

Die Pflicht den Schabbät

Die Plicht den Schabbät

zu gedenken,

zu hüten,

hebr.: sachor "11 DT

hebr.: schamör "IIB»

durch spezielle Schabbätzeremonien

(z. B. Kiddüsch, Gottesdienst,
festliche Mahlzeiten mit Liedern,
Hawdalä-Zeremonie am Schabbät-
ausgang) ;

indem keinerlei produktive Arbeit

geleistet werden darf

und keine Trauer

den Tag bedrücken darf,
(selbst nicht bei Todesfall);

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