20.
TISCHA BEAW
1. ALLGEMEINES
In den Sommermonaten gibt es keinen Feiertag, jedoch eine dreiwöchige Trauerzeit
vom 17. Tammüs bis zum 10. Aw. Diese Trauerperiode entstand wegen der Zerstörung
Jerusalems und des Heiligen Tempels, da sogar beide Tempel am gleichen Datum zer-
stört wurden (9. Aw) und die Mauern Jerusalems von den Feinden "geschleift" wurden
(17. Tammüs).
Während dieser Trauerzeit, die auch "Die drei Wochen" genannt wird, gelten dieselben
Trauervorschriften wie für die Omer-Zeit.
Die Tage vom 1. bis zum 10. Aw jedoch, werden mit noch strengerer Trauer begangen.
# Es wird weder Fleisch gegessen noch Wein getrunken (außer an einem dazwischen-
fallenden Schabbät oder bei einer Beschneidungsfeier).
# Es wird auch keine neue Kleidung gekauft noch getragen.
Die Fasttage beginnen gewöhnlich erst am Morgen und enden mit dem Sonnenuntergang.
Jom Kippür und der 9. Aw sind jedoch die höchsten Fasttage und das Fasten beginnt
bereits am Vorabend bis Sonnenuntergang des folgenden Tages.
Fällt ein Trauertag bzw. ein Fasttag auf einen Schabbat, wird der Trauertag gewöhn-
lich auf Sonntag verlegt (mit Ausnahme von JOM KIPPÜR - wo selbst am Schabbät ge-
fastet wird, zumal Jom Kippür ja auch als 11113? na» bezeichnet wird).
IL VORSCHRIFTEN UND ABLAUF DES TRAUERTAGES
Man ißt ein kräftiges Abendmahl vor Sonnenuntergang ohne Fleisch und
Wein. Vor dem Fasten wird noch ein gekochtes Ei mit Asche bestreut gegessen, als
Zeichen der Trauer für die Tempelzerstörung.
Es ist verboten Lederschuhe zu tragen.
In der Synagoge werden die Vorhänge des Torahschreins, die Torahmäntelchen sowie
die Samtdecken des Vorlesepults abgenommen. Ferner wird die Beleuchtung auf ein
Minimum reduziert zum Zeichen der Trauer.
Der Abendgottesdienst wird in einer besonderen Trauermelodie gehalten. Gleich nach-
her setzt man sich in der Synagoge auf Schemeln statt auf den Stühlen nieder und
rezitiert die Klagelieder des Jirmijähu aus dem gleichnamigen Buch der Bibel "Ejchä"
H3'S sowie andere traurige Elegien.
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TISCHA BEAW
1. ALLGEMEINES
In den Sommermonaten gibt es keinen Feiertag, jedoch eine dreiwöchige Trauerzeit
vom 17. Tammüs bis zum 10. Aw. Diese Trauerperiode entstand wegen der Zerstörung
Jerusalems und des Heiligen Tempels, da sogar beide Tempel am gleichen Datum zer-
stört wurden (9. Aw) und die Mauern Jerusalems von den Feinden "geschleift" wurden
(17. Tammüs).
Während dieser Trauerzeit, die auch "Die drei Wochen" genannt wird, gelten dieselben
Trauervorschriften wie für die Omer-Zeit.
Die Tage vom 1. bis zum 10. Aw jedoch, werden mit noch strengerer Trauer begangen.
# Es wird weder Fleisch gegessen noch Wein getrunken (außer an einem dazwischen-
fallenden Schabbät oder bei einer Beschneidungsfeier).
# Es wird auch keine neue Kleidung gekauft noch getragen.
Die Fasttage beginnen gewöhnlich erst am Morgen und enden mit dem Sonnenuntergang.
Jom Kippür und der 9. Aw sind jedoch die höchsten Fasttage und das Fasten beginnt
bereits am Vorabend bis Sonnenuntergang des folgenden Tages.
Fällt ein Trauertag bzw. ein Fasttag auf einen Schabbat, wird der Trauertag gewöhn-
lich auf Sonntag verlegt (mit Ausnahme von JOM KIPPÜR - wo selbst am Schabbät ge-
fastet wird, zumal Jom Kippür ja auch als 11113? na» bezeichnet wird).
IL VORSCHRIFTEN UND ABLAUF DES TRAUERTAGES
Man ißt ein kräftiges Abendmahl vor Sonnenuntergang ohne Fleisch und
Wein. Vor dem Fasten wird noch ein gekochtes Ei mit Asche bestreut gegessen, als
Zeichen der Trauer für die Tempelzerstörung.
Es ist verboten Lederschuhe zu tragen.
In der Synagoge werden die Vorhänge des Torahschreins, die Torahmäntelchen sowie
die Samtdecken des Vorlesepults abgenommen. Ferner wird die Beleuchtung auf ein
Minimum reduziert zum Zeichen der Trauer.
Der Abendgottesdienst wird in einer besonderen Trauermelodie gehalten. Gleich nach-
her setzt man sich in der Synagoge auf Schemeln statt auf den Stühlen nieder und
rezitiert die Klagelieder des Jirmijähu aus dem gleichnamigen Buch der Bibel "Ejchä"
H3'S sowie andere traurige Elegien.
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