DER SCHABBAT 53
Die Einhaltung des Schabbät heißt: Schmirat-Schabbat n30'-ni'aii/
Der Schabbathaltende: (m) Schomer Schabbät na? 10iV
(f) Schorneret Schabbat n0 rngia?
in. VERBOTENE UND ERLAUBTE TÄTIGKEITEN
1. VERBOTENE HAUPTTÄTIGKEITEN:
Es gibt 39 verbotene Arbeiten am Schabbät in folgenden Hauptgebieten:
• Nahrungserzeugung (alle landwirtschaftlichen Arbeiten einschl. Kochen und Backen);
9 Textilerzeugung (auch Färben und Nähen);
• Lederverarbeitung;
• Schreibarbeiten (einschl. Malen und Zeichnen);
• Feuermachen bzw. Feuermehren (z. B. Rauchen);
• Handwerken (auch Reparaturen jeglicher Art);
• Lastentragen und alle körperlichen Anstrengungen;
1.1. VERBOTENE NEBENTÄTIGKEITEN:
• Transaktionen von Gütern und Geldern;
• Transporttätigkeiten außerhalb des Hauses bzw. einer umgrenzten Siedlung;
• keine Arbeitsmittel zur Hand nehmen, um nicht zur Arbeit verführt zu werden
oder diese aus Versehen auszuführen;
• alle wochentäglichen Arbeiten (z. B. Haus- und Gartenarbeit);
• Arbeitsvorgänge abschließen (z. B. "letzter Nagel", Richtfest etc.);
• Gebrauch von Feuer sowie Speisung von Feuerstellen;
• Sportliche Betätigung, die physische Anstrengungen erfordert;
Nach streng traditioneller Auslegung z. B. auch:
• Erzeugung und Gebrauch von Elektrizität in jeder Form, da dies mit Feuer
gleichgestellt wird (z. B. Zündung eines KFZ zum Fahren; Benützung von Elektro-
geräten, Lichtschalter etc.);
• alle produktiven Tätigkeiten (z. B. Musizieren, Fotografieren, Sortieren);
2. ERLAUBTE TÄTIGKEFTEN:
• Transport von Privatgegenständen innerhalb eines Hauses oder einer Stadt, falls die-
se von einer tatsächlichen oder "fiktiven Mauer", hebr. Erüv 31137 oder von einem
Fluß umgeben ist;
Die Einhaltung des Schabbät heißt: Schmirat-Schabbat n30'-ni'aii/
Der Schabbathaltende: (m) Schomer Schabbät na? 10iV
(f) Schorneret Schabbat n0 rngia?
in. VERBOTENE UND ERLAUBTE TÄTIGKEITEN
1. VERBOTENE HAUPTTÄTIGKEITEN:
Es gibt 39 verbotene Arbeiten am Schabbät in folgenden Hauptgebieten:
• Nahrungserzeugung (alle landwirtschaftlichen Arbeiten einschl. Kochen und Backen);
9 Textilerzeugung (auch Färben und Nähen);
• Lederverarbeitung;
• Schreibarbeiten (einschl. Malen und Zeichnen);
• Feuermachen bzw. Feuermehren (z. B. Rauchen);
• Handwerken (auch Reparaturen jeglicher Art);
• Lastentragen und alle körperlichen Anstrengungen;
1.1. VERBOTENE NEBENTÄTIGKEITEN:
• Transaktionen von Gütern und Geldern;
• Transporttätigkeiten außerhalb des Hauses bzw. einer umgrenzten Siedlung;
• keine Arbeitsmittel zur Hand nehmen, um nicht zur Arbeit verführt zu werden
oder diese aus Versehen auszuführen;
• alle wochentäglichen Arbeiten (z. B. Haus- und Gartenarbeit);
• Arbeitsvorgänge abschließen (z. B. "letzter Nagel", Richtfest etc.);
• Gebrauch von Feuer sowie Speisung von Feuerstellen;
• Sportliche Betätigung, die physische Anstrengungen erfordert;
Nach streng traditioneller Auslegung z. B. auch:
• Erzeugung und Gebrauch von Elektrizität in jeder Form, da dies mit Feuer
gleichgestellt wird (z. B. Zündung eines KFZ zum Fahren; Benützung von Elektro-
geräten, Lichtschalter etc.);
• alle produktiven Tätigkeiten (z. B. Musizieren, Fotografieren, Sortieren);
2. ERLAUBTE TÄTIGKEFTEN:
• Transport von Privatgegenständen innerhalb eines Hauses oder einer Stadt, falls die-
se von einer tatsächlichen oder "fiktiven Mauer", hebr. Erüv 31137 oder von einem
Fluß umgeben ist;