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DER SCHABBAT 53

Die Einhaltung des Schabbät heißt: Schmirat-Schabbat n30'-ni'aii/
Der Schabbathaltende: (m) Schomer Schabbät na? 10iV

(f) Schorneret Schabbat n0 rngia?

in. VERBOTENE UND ERLAUBTE TÄTIGKEITEN

1. VERBOTENE HAUPTTÄTIGKEITEN:

Es gibt 39 verbotene Arbeiten am Schabbät in folgenden Hauptgebieten:

• Nahrungserzeugung (alle landwirtschaftlichen Arbeiten einschl. Kochen und Backen);
9 Textilerzeugung (auch Färben und Nähen);

• Lederverarbeitung;

• Schreibarbeiten (einschl. Malen und Zeichnen);

• Feuermachen bzw. Feuermehren (z. B. Rauchen);

• Handwerken (auch Reparaturen jeglicher Art);

• Lastentragen und alle körperlichen Anstrengungen;

1.1. VERBOTENE NEBENTÄTIGKEITEN:

• Transaktionen von Gütern und Geldern;

• Transporttätigkeiten außerhalb des Hauses bzw. einer umgrenzten Siedlung;

• keine Arbeitsmittel zur Hand nehmen, um nicht zur Arbeit verführt zu werden
oder diese aus Versehen auszuführen;

• alle wochentäglichen Arbeiten (z. B. Haus- und Gartenarbeit);

• Arbeitsvorgänge abschließen (z. B. "letzter Nagel", Richtfest etc.);

• Gebrauch von Feuer sowie Speisung von Feuerstellen;

• Sportliche Betätigung, die physische Anstrengungen erfordert;

Nach streng traditioneller Auslegung z. B. auch:

• Erzeugung und Gebrauch von Elektrizität in jeder Form, da dies mit Feuer
gleichgestellt wird (z. B. Zündung eines KFZ zum Fahren; Benützung von Elektro-
geräten, Lichtschalter etc.);

• alle produktiven Tätigkeiten (z. B. Musizieren, Fotografieren, Sortieren);

2. ERLAUBTE TÄTIGKEFTEN:

• Transport von Privatgegenständen innerhalb eines Hauses oder einer Stadt, falls die-
se von einer tatsächlichen oder "fiktiven Mauer", hebr. Erüv 31137 oder von einem
Fluß umgeben ist;
 
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